Medienmitteilung

Kantonale Abstimmungen vom 25. September 2016

25/09/2016 | Staatskanzlei 

Äenderung der Kantonsverfassung zur Einführung eines Justizrates

Der neue Artikel 65bis der Kantonsverfassung betreffend Einführung eines Justizrates wurde vom Volk mit einer Stimmenmehrheit, einschliesslich der leeren und ungültigen Stimmen, angenommen (67.8 % Ja-Stimmen, 25.6 % Nein-Stimmen, 5 % leere und 1.6 % ungültige Stimmzettel).

Der Staatsrat nimmt den Volkswillen, den Kanton Wallis mit einer unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Justiz, genannt „Justizrat“, auszustatten zur Kenntnis. Diese Aufsichtsbehörde soll die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber der Politik verstärken und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz erhalten.

Der Staatsrat wird die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten des zukünftigen Gesetztes über den Justizrat unverzüglich einleiten. Er wird eine ausserparlamentarische Kommission, die aus Vertretern aus allen interessierten Kreisen bestehen wird, mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs beauftragen.

Ja zur Vereinfachung der Wahl der Staatsanwälte

Die Änderung des Artikels 39 Absatz 2 der Kantonsverfassung  betreffend die Wahl der Staatsanwälte durch den Grossen Rat, welche Führungsfunktionen wahrnehmen, wurde vom Volk mit einer Stimmenmehrheit, einschliesslich der leeren und ungültigen Stimmen, angenommen (71.2 % Ja-Stimmen, 22 % Nein-Stimmen, 5.2 % leere und 1.6 % ungültige Stimmzettel).

Der Staatsrat nimmt die Annahme der Änderung, die das Verfahren der Ernennung der Staatsanwälte vereinfacht und beschleunigt,  zur Kenntnis.

Er wird die entsprechenden Abänderungsarbeiten im Gesetz über die Rechtspflege unverzüglich einleiten. Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist für 2017 vorgesehen.