Medienmitteilung

Inkrafttreten des Gesetzes über häusliche Gewalt

15/09/2016 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Am 18. Dezember 2015 hat der Grosse Rat das Gesetz über häusliche Gewalt angenommen. Der Staatsrat hat inzwischen die entsprechende Ausführungsverordnung verabschiedet, die wie das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird.

Mit dem Gesetz über häusliche Gewalt sollen die Tätigkeiten der verschiedenen Akteure, die mit Situationen häuslicher Gewalt zu tun haben, koordiniert, die Massnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ausgebaut und die Opfer geschützt werden. Das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) ist mit der Koordination dieses Gesetzes betraut. Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist einer der drei prioritären Handlungsbereiche des KAGF, zusammen mit der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Unterstützung der Familien.

Die vom Staatsrat angenommene Ausführungsverordnung enthält die Bestimmungen zur Anwendung der neuen Massnahmen, die im Gesetz vorgesehen sind, nämlich:

  • Unterstützung der Aufnahmestrukturen und der Leistungen für die Opfer von häuslicher Gewalt und deren Familien;
  • Verpflichtung für die von der Polizei aus ihrer Wohnung ausgewiesenen Urheber und Urheberinnen von häuslicher Gewalt, zu einem sozialtherapeutischen Gespräch zu gehen;
  • Entwicklung und Unterstützung von Programmen zur Betreuung von Urhebern und Urheberinnen von häuslicher Gewalt;
  • Erarbeitung eines Ereignisregisters, das dazu dienen soll, das Ausmass des Phänomens im Wallis zu beurteilen und die nötigen Massnahmen anzupassen.

2015 hatten im Wallis 480 Opfer häuslicher Gewalt eine Opferhilfe-Beratungsstelle aufgesucht und 390 Personen wurden wegen eines Vergehens im Rahmen häuslicher Gewalt angeklagt.