Medienmitteilung

Revision des Raumplanungsgesetzes

02/09/2016 | Dienststelle für Raumentwicklung

Im Rahmen der Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes sowie der Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans hat das Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung eine Studie in Auftrag gegeben. Diese sollte den vorhandenen Spielraum bei der RPG-Umsetzung aus juristischer Sicht prüfen und die Folgen einer Nichtgenehmigung des kantonalen Richtplans aufzeigen. Gemäss der Studie droht ein absolutes Einzonungsverbot und ein hohes Mass an Rechtsunsicherheit, sollte der Bund den kantonalen Richtplan nicht bis zum 1. Mai 2019 genehmigen.

Das revidierte RPG ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Gemäss den Übergangsbestimmungen des RPG müssen die Kantone ihre Richtpläne im Bereich Siedlung sowie die kantonalen gesetzlichen Grundlagen innert fünf Jahren an die neuen Bestimmungen anpassen. Der Entwurf des kantonalen Richtplans des Kantons Wallis lag bis Ende August öffentlich auf. Anschliessend wird der Entwurf aufgrund der eingegangenen Bemerkungen und Anträge angepasst. Um den vorhandenen Handlungsspielraum des Kantons zu identifizieren und diesen vollumfänglich auszuschöpfen, hat der Kanton eine Studie in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie, welche durch die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN) durchgeführt wurde, sollten auch die Folgen einer ungenügenden Umsetzung des RPGs für den Kanton Wallis analysiert werden. Die VLP-ASPAN hat diese Analyse in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Bundesrichter Heinz Aemisegger durchgeführt. Die Resultate liegen vor und wurden auch dem Grossrat zur Kenntnis gebracht, im Hinblick auf die Debatte zum kantonalen Ausführungsgesetzes anlässlich der Septembersession.

Die Mindestanforderungen des neuen Bundesrechts an die Kantone beinhalten die Ausscheidung des Siedlungsgebietes sowie die entsprechenden Angaben zur Reduktion der überdimensionierten Bauzonen, Massnahmen zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Bauzonen und die Einführung eines Mehrwertausgleichs von mindestens 20 Prozent. In ihrer Analyse kommt die VLP-ASPAN zum Schluss, dass eine ungenügende Umsetzung der Anforderungen und eine damit verbundene Nichtgenehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bund ein absolutes Bauzonenmoratorium zur Folge hätte. Dieses Einzonungsverbot bleibt so lange bestehen, bis der Kanton die Anforderungen des RPG erfüllt. Dieses Einzonungsverbot würde jegliche Neueinzonungen im Kanton verbieten, beispielsweise auch für wichtige Projekte der öffentlichen Hand, für Tourismus oder für die Wirtschaft. Die Planungsunsicherheit wäre, auch aufgrund des Beschwerderechts des Bundes sowie der Umweltorganisationen sehr hoch.

Um die genauen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Nicht-Umsetzung der RPG-Revision zu kennen, hat der Kanton eine weitere Studie in Auftrag gegeben. Diese wird im Herbst 2016 abgeschlossen und soll dem Grossen Rat im Hinblick auf die Behandlung des kantonalen Richtplans 2017 vorgelegt werden.

 Bericht der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung