Medienmitteilung

Pensionskasse des Staates Wallis - Zusammensetzung der Arbeitsgruppe und Pflichtenheft

26/08/2016 | Regierung

Der Staatsrat hat die Mitglieder der Arbeitsgruppe ernannt und deren Pflichtenheft festgelegt, um den Zustand der Pensionskasse des Staates Wallis (PKWAL) zu prüfen. Sie ist damit beauftragt, eine umfassende Analyse durchzuführen und Massnahmenvarianten vorzuschlagen unter Berücksichtigung der Anträge eines kürzlich vom Vorsteher des Departementes für Finanzen und Institutionen in Auftrag gegebenen Berichtes, der vom Finanzinspektorat erstellt wurde. Das Ziel besteht darin, Lösungen auszuarbeiten, die den Fortbestand der PKWAL gewährleisten und dass dabei die Versicherten möglichst wenig tangiert werden. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe wird für März 2017 erwartet.

In einem Ende Juni dem Staatsrat übermittelten Bericht hat die PKWAL ihren Willen bekundet, den Umwandlungssatz anzupassen, um ein langfristiges Gleichgewicht zu gewährleisten. Um dazu Stellung beziehen zu können, hat der Staatsrat entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die damit beauftragt ist, den Bericht zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten.

Die Arbeitsgruppe steht unter dem Vorsitz des Chefs der kantonalen Finanzverwaltung. Sie setzt sich aus fünf Vertretern des Vorstandes der PKWAL, dem Chef des Finanzinspektorates, dem Chef der Dienststelle für Personalmanagement, dem Chef des Rechtsamtes des Departements für Finanzen und Institutionen, dem Chef des Verwaltungs- und Rechtsdienstes für Bildungsfragen und Sport, dem Direktor der HES-SO Valais-Wallis und der Präsidentin des Zentralverbandes der Magistraten, der Lehrerschaft und des Personals des Staates (ZMLP) zusammen. Der Direktor der PKWAL und sein Stellvertreter nehmen an den Sitzungen in beratender Funktion teil. Mit der Wahrnehmung der Sekretariatsaufgaben der Arbeitsgruppe wurde das Finanzinspektorat betraut.

In Vorbereitung auf die der Arbeitsgruppe übertragenen Arbeiten wurde das Finanzinspektorat mit der Durchführung einer ersten Studie beauftragt. In seinem Bericht, der dem Staatsrat, der PKWAL sowie dem Parlament vorgelegt wurde, empfiehlt das Finanzinspektorat, die gesamte Problematik durch die Arbeitsgruppe analysieren zu lassen. Themen wie die Bestimmung des versicherten Gehaltes, die Revision der Skala der Altersgutschriften, die Vermögenrenditeerwartung und die Finanzierung einer Unterdeckung in einem Vorsorgeplan im Beitragsprimat müssen ebenso vertieft werden.

Der Staatsrat erwartet somit von der Arbeitsgruppe, dass sie sich auf der Grundlage der Berichte der PKWAL und des Finanzinspektorates und gestützt auf die laufenden Arbeiten auf Bundesebene im Zusammenhang mit dem Projekt «Altersvorsorge 2020» mit dem Zustand der Pensionskasse und deren Versicherten befasst. Die Arbeitsgruppe wird die Ziele, die Leistungen und die Risiken eingehend prüfen. Sie wird ferner die statischen und dynamischen Garantien aus rechtlicher und finanzieller Sicht analysieren.

Besondere Aufmerksamkeit soll dabei den Folgen der möglichen Massnahmen für die Arbeitgeber und die Versicherten (Rentenalter, Rentenziel, Ausgleichsmassnahmen, usw.) zukommen. Die Entscheidungskompetenzen und die rechtlichen Befugnisse der PKWAL, des Staatsrates und des Grossen Rates sowie der Zeitplan für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen müssen schliesslich geklärt werden.

Die Regierung beabsichtigt, eine gangbare Lösung für die Pensionskasse und die Arbeitgeber zu finden bei gleichzeitig begrenzter Auswirkung auf die Versicherten und unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Einführung des Vorsorgeplans mit Beitragsprimat eingegangenen Verpflichtungen. Die Arbeitsgruppe wurde gebeten, bis zum 31. Dezember 2016 eine Zwischenbilanz zu ziehen und bis März 2017 einen Schlussbericht zu verfassen.