Medienmitteilung

Ende der Abschussbewilligung für einen Wolf in der Augstbordregion

17/08/2016 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Am 14. Juni 2016 erteilte Staatsrat Jacques Melly eine Abschussbewilligung für einen Wolf in der Augstbordregion. Mit dem Ablauf der Frist von 60 Tagen ist die Bewilligung verfallen.

Die Abschussbewilligung wurde erteilt, nachdem zahlreiche Nutztiere auf geschützten Weiden gerissen wurden. Die Schäden werden für die Erteilung einer Abschussbewilligung berücksichtigt, sofern die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden.  Aufgrund der geltenden Gesetzgebung musste der Abschussperimeter sehr restriktiv festgelegt werden. Diese Tatsache, verbunden mit der zeitlichen Beschränkung, haben die Möglichkeiten zu einem Wolfsabschuss stark eingeschränkt. Im Weiteren haben die nicht geschützten Nutztiere im Streifgebiet des Wolfes die Erfolgsaussichten zusätzlich geschmälert.

Die zum Abschuss berechtigten Personen waren in der ganzen Region jeweils auf den geschützten Weiden und später den geschützten oder nicht schützbaren Alpen unterwegs. Trotz des grossen Einsatzes der Berufs- und Hilfswildhüter sowie der beigezogenen Jäger wurde der Wolf nur ausserhalb des erlaubten Perimeters festgestellt.

Während der Dauer der Abschussbewilligung erfolgten neue Risse. Diese ereigneten sich ausserhalb der festgelegten und erlaubten Perimeter. Sollten weitere Risse auf den Alpen oder Herbstweiden erfolgen, so wird die Situation neu beurteilt, unter Berücksichtigung der bisherigen Risse.