Medienmitteilung

Jahresbericht 2015 der Abwasserreinigung im Wallis

17/08/2016 | Dienststelle für Umwelt

Die durchschnittlichen jährlichen Reinigungsleistungen der Abwasserreinigungsanlagen zeigen eine spürbare Verbesserung. Die letzten Sanierungen verschiedener ARA, welche mit rund 12 Millionen Fr. subventioniert wurden, führten zu diesem Ergebnis. Von den Gemeinden werden grosse Anstrengungen zur Erneuerung der Kanalnetze erwartet, damit der hohe Fremdwasseranteil verringert werden kann. Es sind daher vielerorts Anpassungen der Gemeindeabwassergebühr notwendig. Der tägliche Betrieb gewisser ARA muss noch verbessert werden.

Im Jahresdurchschnitt zeigen die Gesamtreinigungsleistungen der Abwasserreinigungsanlagen eine spürbare Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren und dieser Fortschritt widerspiegelt die Anstrengungen der Gemeinden. Die Dienstelle für Umweltschutz (DUS) hat zusätzlich mit Betriebsberatungen und Subventionen der ARA-Investitionen zur Verbesserung der Betriebsleistung beigetragen. So wurden für die letzten Erweiterungen der ARA Bagnes-Le Châble, Martigny, Vionnaz und Zermatt Kantonssubventionen in der Höhe von 12 Millionen CHF zugesprochen.

Die mittlere jährliche Auswertung einzelner ARA-Betriebsleistungen zeigt, dass vier ARA in der Kategorie „ausgezeichnet“ liegen und vierzig ARA ein gutes Ergebnis vorweisen. Zwanzig ARA fallen in die Kategorie "mittel“ oder “schlecht" und hier sind Verbesserungen anzustreben. Zudem weisen 70% der ARA zu häufige Überschreitungen der geltenden Normen auf, was auf Funktionsstörungen oder extreme Verdünnungen mit Fremdwasser zurückzuführen ist. Ziel ist die tägliche Gewährleistung des Gewässerschutzes und nicht nur im Jahresmittel.

Gebührenanpassung zur Verbesserung der Kanalisationsnetze

Das den Kläranlagen zugeführte Schmutzwasser ist mit ungefähr 60% Fremdwasser belastet (Brunnen, Quellen, Entwässerungen sowie Undichtigkeiten im Kanalnetz, Regenfälle, Schneeschmelze, usw.). Der schweizerische Durchschnitt liegt bei 32%. Im Vergleich zu den Vorjahren konnten hier keine wesentlichen Verbesserungen festgestellt werden.

Zur Verringerung des Fremdwassers muss deshalb an den Kanalisationsnetzen noch viel unternommen werden. Die Gemeinden müssen die im Generellen Entwässerungsplan (GEP) vorgesehenen Massnahmen umsetzen. 25% der Gemeinden haben die GEP-Berichte noch nicht abgeschlossen.

 

Die jetzt erhobenen Abwassergebühren können die hohen Werterhaltungskosten des Entwässerungsnetzes und der Kläranlagen oft nicht decken, obwohl die Eigenfinanzierung gesetzlich vorgeschrieben ist. Darum ist es unerlässlich, bereits heute für die Nachhaltigkeit dieser Infrastruktur zu investieren.

Als Schlussfolgerung müssen zur Verbesserung der Bilanz der Abwasserreinigung folgende Prioritäten gesetzt werden:

1.   Verringerung des Fremdwassers

Zu diesem Zweck kann eine Anpassung der Gemeinde-Abwassergebühren notwendig sein, damit ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt und die vorgesehenen GEP-Massnahmen umgesetzt werden können.

2.   Verbesserung der täglichen ARA-Betriebsleistung

Hier sind sowohl die Fremdwasserverringerung, eine verbesserte und vorbeugende Wartung wie auch eine verstärkte Ausbildung des ARA-Betriebspersonals anzustreben. In einigen Fällen ist sogar eine Sanierung und Erweiterung der ARA notwendig.