Medienmitteilung

Umfrage über ausserkantonale Hospitalisierungen

16/08/2016 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Die Kommission für Gesundheit und die Finanzkommission des Grossen Rates haben das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur mit einer Studie beauftragt, um die Gründe für eine Behandlung in einem ausserkantonalen Spital besser kennenzulernen. Diese Studie sollte anhand einer telefonischen Befragung durchgeführt werden. Im Amtsblatt wurden diejenigen Personen, die an der Umfrage nicht teilnehmen möchten, dreimal aufgefordert, dies der Dienststelle für Gesundheitswesen mitzuteilen. Dieses Verfahren wird nun aufgrund eines kürzlich erschienenen Rechtsgutachtens angepasst und anschliessend erneut dem kantonalen Datenschutzbeauftragten unterbreitet.

2014 haben sich mehr als 5'500 Patienten aus dem Kanton Wallis im Rahmen der Krankenversicherung ausserhalb des Kantons behandeln lassen. Diese Behandlungen verursachten etwa 50 Millionen Franken zulasten des Kantons. Wie in anderen Kantonen ohne Universitätsspital steigen diese Zahlen auch im Kanton Wallis. Für etwa die Hälfte der ausserkantonal behandelten Personen wäre die entsprechende Leistung im Wallis verfügbar gewesen.

Das Ziel der Umfrage ist, die Gründe dieser Personen zu kennen, warum sie ein ausserkantonales Spital einem Spital im Kanton Wallis vorgezogen haben. Ursprünglich war vorgesehen, dass ein Privatunternehmen für diese telefonische Umfrage beauftragt wird. Dabei wären 1‘000 Personen, die sich ausserhalb des Kantons behandeln liessen, befragt worden, sofern sie gegen diese Befragung nichts einzuwenden hatten. Einzig die Koordinaten (Name, Vorname, Adresse, Alter und Geschlecht), also keine medizinischen Daten, hätten diesem Unternehmen übermittelt werden müssen. Diejenigen Personen, die an dieser Umfrage nicht teilnehmen wollen, wurden im Amtsblatt dreimal aufgefordert, dies der Dienststelle für Gesundheitswesen zu melden. Jeder und jede hätte auf alle Fälle auch bei der Kontaktierung durch das Umfrageinstitut seine Teilnahme verweigern können.

Der kantonale Datenschutzbeauftragte hatte diesem Verfahren aufgrund des grundlegenden Charakters der zu übermittelnden Daten und der diesem Umfrageinstitut auferlegten Vertrauensklauseln zugestimmt. Aufgrund des Rechtsgutachtens von Prof. Wolfgang Wohlers, welches am 18. Juli 2016 in der Zeitschrift „Digma“ veröffentlicht wurde, empfiehlt der Datenschutzbeauftragte, die Zustimmung der betreffenden Patienten vor der Übermittelung ihrer Daten an das Umfrageinstitut einzuholen.

Aufgrund dieses Gutachtens wird die Vorgehensweise geändert und das abgeänderte Verfahren erneut dem Datenschutzbeauftragten zur Genehmigung unterbreitet. Die zuständige Behörde (DGSK) wird nun die betreffenden Personen kontaktieren.