Medienmitteilung

Bautätigkeit in Dorénaz - Der Staatsrat interveniert bei der Gemeinde

11/08/2016 | Regierung

Aufgrund verschiedener Anzeigen und Informationen interveniert der Staatsrat in einem Schreiben in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde bei den Gemeindebehörden von Dorénaz. Dabei erinnert er die Gemeinde an eine Reihe von allgemeinen Grundsätzen und Pflichten im Baubereich, im speziellen was die Baubewilligungen in den Gefahrenzonen angeht.   Der Staatsrat verfolgt dieses Dossier aufmerksam und erwartet von der Gemeinde, dass sie ihm ein Inventar aller Bauten in der Gefahrenzone zukommen lässt und dass sie die geltenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen anwendet. 

In seiner Funktion als Aufsichtsbehörde schenkt der Staatsrat dem Dossier der Bautätigkeiten in Dorénaz seine volle Aufmerksamkeit.  Er hat von den verschiedenen offenen baupolizeilichen Dossiers auf dem Gemeindegebiet von Dorénaz Kenntnis genommen.  Der Staatsrat erwartet insbesondere von der Gemeinde, dass diese ihm bis Ende August eine vollständige Bestandsaufnahme aller seit 2005 getroffenen Bauentscheide innerhalb der Gefahrenzonen (Lawinen, Hochwasser etc.) zukommen lässt um allenfalls notwendige Massnahmen festlegen zu können.

Weiter verlangt der Staatsrat von der Gemeinde Dorénaz, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen des Raumplanungs- und Baurechts strikte anwendet. Die eingeleiteten Schritte seitens der Gemeinde Dorénaz zur Anpassung ihres Zonennutzungsplan und den Umstand, dass die Gemeinde dem zuständigen Departement Ende Juli 2016 die erforderlichen Dokumente zugestellt hat, hat die Regierung zur Kenntnis genommen.

Der Staatsrat erinnert die Gemeinde ebenfalls, dass er als Aufsichtsbehörde die angezeigten und notwendigen Massnahmen anordnen und falls notwendig, an Stelle der zuständigen Behörden, welche ihre Aufgaben vernachlässigen, handeln kann.

Auf Grund des Berichts des Bausektors in Verbier hat der Staatsrat bereits Ende April ein Schreiben an alle Walliser Gemeinden versandt um sie insbesondere im Bereich des Bauwesens an diverse allgemeine Prinzipien sowie ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu erinnern. In einem weiteren Schreiben anfangs Juni hat er sie zudem aufgefordert, ihre Gemeindebaureglemente (GBR) bezüglich Konformität zum übergeordneten Recht zu überprüfen und den Staatsrat diesbezüglich bis spätestens am 31. Dezember 2016 zu informieren.