Medienkonferenzen

Alpbewirtschaftung und Schutz vor Grossraubtieren

10/06/2014 | Dienststelle für Landwirtschaft

Das Wallis als Pionier in der Schweiz

 

(IVS).- Das Wallis ist der erste Kanton in der Schweiz, welcher Empfehlungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung für die Gesamtheit seiner Schafalpen erarbeitet hat. Einerseits betreffen diese Empfehlungen die Bewirtschaftungsmethode und andererseits die zumutbaren und umsetzbaren Herdenschutzmassnahmen. Ihre Umsetzung bringt einen veritablen Strukturwandel mit sich und erstreckt sich über mehrere Jahre. Der Kanton unterstützt diese Umsetzung durch Beratung und gezielte finanzielle Massnahmen.

 

Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 und der Entwicklung der Grossraubtierpolitik haben das Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung (DVER) des Kanton Wallis und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu Beginn des Jahres 2012 der Schweizerische Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes (Agridea) ein Mandat erteilt, die Situation auf den 155 Schafalpen im Wallis zu analysieren.

 

In ihrem Bericht kommt Agridea zum Schluss, dass die Bewirtschaftung auf den meisten Schafalpen als gut bezeichnet werden kann, dass aber die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen auf 60 % der Alpen strukturelle Anpassungen voraussetzen und 25 % der Alpen nicht schützbar sind. Für jede Alpe wurden spezifische Empfehlungen sowohl für die Bewirtschaftung wie auch für den Herdenschutz formuliert.

 

Die Umsetzung dieser Massnahmen erfordert auf den meisten Alpen strukturelle Anpassungen. Daher muss die Realisierung über mehrere Jahre hinweg in Zusammenarbeit mit den betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern quantifiziert und geplant werden. Das DVER ist bestrebt, die Alpen bei dieser Entwicklung voll zu unterstützen, sie beratend zu begleiten und gezielt finanzielle Hilfsmittel einzusetzen.

 

Diese Studie, deren Gesamtkosten sich auf 380'000 Franken belaufen, wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt durchgeführt und wurde auch gemeinsam finanziert.

 

Dieser mittel- bis langfristige Ansatz komplementiert die bereits durch den Kanton getroffenen Massnahmen für die Umsetzung des Herdenschutzes (Beratung, Schafhirtenausbildung, Wanderbehirtung, Testen von alternativen Massnahmen).

 

Das Wallis ist mit diesem Vorgehen der erste Kanton in der Schweiz, welcher für die Gesamtheit seiner Schafalpen den Herdenschutz plant, wie dies in der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen neuen Jagdverordnung verlangt wird.