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Kantonale Abstimmung vom 30. November 2014 - Ja zum Dekret PAS 1

21/10/2014 | Rechtsdienst für Finanzen und Personal

Kantonale Abstimmung vom 30. November 2014

Ja zum Dekret PAS 1

(IVS).- Der Staatsrat empfiehlt den Walliser Bürgerinnen und Bürgern am 30. November das Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1) anzunehmen. Dieses Dekret mit einer Dauer von 3 Jahren soll neue finanzielle Mittel verfügbar machen. Im Hinblick auf die defizitäre Rechnung 2013 und wenig günstigen Aussichten zum Abschluss 2014 ist dies nötig. Die Hauptmassnahme des Dekrets PAS 1 besteht in der Einfrierung der Äufnung von verschiedenen Fonds. Damit können Budgetkürzungen begrenzt werden. Andere Massnahen mit geringeren finanziellen Auswirkungen betreffen den Bildungsbereich, die Entschädigung der Staatsgarantie durch die WKB, die Erhöhung der Tarife für die Verfahrenskosten und die Herabsetzung der Bezugsprovision für die Quellensteuer.

Warum ein Dekret PAS 1 

Nach rund zehn erfreulichen Jahren hat sich die Finanzlage des Kantons Wallis kürzlich unter dem gleichzeitigen Einfluss eines Einnahmenrückgangs und einer Ausgabensteigerung verschlechtert. Die Rechnung 2013 schloss mit einem Finanzierungsfehlbetrag von über 80 Millionen Franken, und der Finanzierungsfehlbetrag der Rechnung 2014 könnte an die 100 Millionen Franken betragen. Zudem nähert sich das strukturelle Defizit der Kantonsfinanzen gemäss einer ersten Schätzung der BAK Basel den 100 Millionen Franken pro Jahr.

Das Dekret PAS 1 enthält eine gewisse Anzahl Massnahmen, die es insbesondere erlauben sollen, zu einem ausgeglichenen Budget 2015 beizutragen. Damit kann der Verfassungsgrundsatz der doppelten Ausgaben- und Schuldenbremse eingehalten werden. Das Dekret gilt während drei Jahren und erlaubt es, jährlich finanzielle Mittel von 31 Millionen Franken verfügbar zu machen.

Diese Vorlage enthält einerseits Massnahmen, die in der Zuständigkeit des Grossen Rates sind und im Dekret enthalten sind, und andererseits Massnahmen, die in der Zuständigkeit des Staatsrates liegen. Gewisse Massnahmen werden ihre Wirkung fortschreitend in den Jahren 2016 und 2017 entfalten.

Der Abstimmung unterliegen einzig die im Dekret enthaltenen Massnahmen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahmen belaufen sich auf rund 31 Millionen Franken. Mit der Zeit sollten die finanziellen Auswirkungen der Gesamtheit der Massnahmen (Kompetenz des Grossen Rates und Kompetenz des Staatsrates) 40 Millionen Franken etwas überschreiten.  

Der Grosse Rat hat das Dekret am 12. März 2014 mit grosser Mehrheit angenommen (98 gegen 21 Stimmen bei 0 Enthaltungen).