Medienmitteilung

Staatsrat verabschiedet Ausführungsreglement zum Jagdgesetz und den Fünf-Jahres-Beschluss 2016-2020 über die Walliser Jagd

07/07/2016 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Der Staatsrat hat das revidierte Ausführungsreglement zum Jagdgesetz beschlossen, welches organisatorische Änderungen im Bereich der Dienststelle für Jagd sowie die Anpassung einiger jagdtechnischer Vorschriften beinhaltet. Gleichzeitig wurde auch der neue Fünf-Jahres-Beschluss für die Jagd 2016-2020 genehmigt. Grundsätzlich knüpft der Beschluss an Bestehendes an, sieht aber gewisse Erweiterungen der Jagdrechte vor. Das Modell für die Gämsjagd wird, auf Wunsch des Kantonalen Walliser Jägerverbands (KWJV), noch einmal überprüft, wofür eigens eine Arbeitsgruppe einberufen wird.

Das revidierte Ausführungsreglement wurde an die vom Staatsrat für die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere beschlossenen organisatorischen Änderungen angepasst. Weitere Änderungen betreffen die Organisation der Jagdaufsicht, das Verbot von Fotofallen, klarere technische Vorschriften zur Einrichtung von Jagdposten, die Ausbildung und den Einsatz von Schweisshunden zur konsequenten Nachsuche von angeschossenem Wild und die Bewilligung des Magazins bei den Jagdgewehren.

Der von der Regierung erlassene Fünf-Jahres-Beschluss 2016-2020 enthält die konkreten Bestimmungen zur Umsetzung der Abschusspläne, welche für jede Art in Abhängigkeit ihrer Bestandesgrösse, gebietsweisen Verteilung, Alters- und Geschlechtsklassen sowie der verursachten Wildschäden erstellt werden.

Bei der Gämsbejagung waren die Jäger in den letzten 10 Jahren dazu angehalten, hauptsächlich geringe Exemplare aus der Altersklasse der Jungtiere sowie nicht mehr fortpflanzungsfähige Tiere zu erlegen. Diese Bejagungsart, welche von den Jägern gut umgesetzt wurde, basiert auf dem Prinzip der kompensatorischen Sterblichkeit. Sie führte zu befriedigenden Ergebnissen, was sich in den jährlichen Bestandeserfassungen und Abschussstatistiken zeigt. Darum wird an den bisherigen Bestimmungen auch für das Jagdjahr 2016 festgehalten. Da das geltende Bejagungsmodell an der Generalversammlung des KWJV in Frage gestellt wurde, wird es nun noch einmal überprüft. Eine Arbeitsgruppe, in der auch der KWJV und die Dianas vertreten sein werden, wird damit beauftragt, allenfalls erforderliche und sinnvolle Anpassungen vorzuschlagen. Diese könnten ab 2017 durch einen Staatsratsentscheid umgesetzt werden. Für das Goms, wo sich die Gesamtlage der Gämse als prekär erweist, wird die Bejagung dieser Wildart erheblich eingeschränkt. Hingegen werden die Jagdrechte auf dem ganzen Kantonsgebiet erweitert, wobei die Inhaber eines entsprechenden Patents während der Hochjagd eine zweite Rehgeiss und in Teilgebieten von Banngebieten einen geringen Spiesser schiessen dürfen; ausserdem wurde die Jagd auf Rehkitze während der Niederjagd auf 6 Tage verlängert.