Medienmitteilung

Bautätigkeit in Bagnes und Chamoson

01/07/2016 | Regierung

Die Gemeinden Bagnes und Chamoson haben dem Staatsrat die ersuchten Informationen im Zusammenhang mit den Unregelmässigkeiten im Baubereich zugestellt. Die Gemeindeexekutiven haben innerhalb der vorgegeben Frist (30. Juni 2016) die vorgesehenen Massnahmen, welche eine strikte Anwendung der Bestimmungen im Baubereich gewährleisten sollen, bekannt gegeben. Der Staatsrat hat diese Massnahmen zur Kenntnis genommen. Er wird diese nun im Detail prüfen und deren Umsetzung aufmerksam beobachten.

Der Staatsrat hat die Gemeinde Bagnes Ende April dazu aufgefordert, ihre Arbeitsweise im Baubereich durch eine Formalisierung der Verfahren – von der Auflage der Bauvorhaben über die Erteilung der Wohnbewilligung bis zu den verschiedenen Kontrollen – zu verbessern. Die Gemeinde hatte bis am 30. Juni 2016 Zeit, dem Staatsrat sämtliche Entscheide des Gemeinderates zur Gewährleistung einer strikten Rechtsanwendung im Baubereich mitzuteilen. Zusätzlich werden bis am 31. Dezember 2016 noch weitere wirksame Mittel zur effektiven Wiederherstellung einer rechtskonformen Situation erwartet.

In ihrer Antwort an den Staatsrat hat die Gemeinde Bagnes über die von ihr eingeleiteten Schritte (Aufgabe der Berechnung der Ausnützungsziffer, welche nicht der kantonalen Gesetzgebung entsprach, systematische Erteilung von Wohnbewilligungen, Umorganisation und Verstärkung des kommunalen Bauamtes, Berichtigung der begutachteten und hängigen Dossiers mithilfe externer Beauftragten oder auch noch Änderung des kommunales Bau- und Zonenreglements) informiert.

Anfangs Juni hat der Staatsrat die Gemeinde Chamoson in einem Schreiben aufgefordert, eine detaillierte und ausführliche Prüfung der korrekten Anwendung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen vorzunehmen. Der Staatsrat erwartete von der Gemeinde, dass sie ihm bis am 30. Juni eine Übersicht aller vom Gemeinderat erteilten Baubewilligungen zukommen lässt, welche als nicht konform mit Art. 84 des kommunalen Baureglements erachtet werden. Innerhalb derselben Frist hatte die Gemeinde alle getroffenen Massnahmen mitzuteilen, welche eine strikte Anwendung der Bestimmungen im Baubereich gewährleisten sollen.

Die Gemeinde Chamoson hat dem Staatsrat die geforderte Übersicht zukommen lassen. Sie hat ebenfalls die Notwendigkeit einer umfassenden Anpassung ihrer kommunalen Reglementsbestimmungen festgestellt, insbesondere im Hinblick auf die neuen Anforderungen des RPG. In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat für die Gebiete der Chaletzonen eine Planungszone für die Dauer von zwei Jahren verfügt.

Der Staatsrat wird nun die von den Gemeinden Bagnes und Chamoson vorgeschlagenen Massnahmen im Detail prüfen. Anschliessend wird er deren Umsetzung aufmerksam verfolgen, um eine strikte Anwendung der gültigen Gesetzesbestimmungen sicherzustellen.