Medienmitteilung

Bericht PKWAL - Staatsrat setzt Arbeitsgruppe ein

23/06/2016 | Regierung
Der Staatsrat setzt eine Arbeitsgruppe ein, die unter anderem den von der Pensionskasse des Staates Wallis (PKWAL) angewandten Umwandlungssatz klären soll. In einem Bericht an den Staatsrat signalisiert die Kasse ihren Willen, den Umwandlungssatz anzupassen, um langfristig das Gleichgewicht der Kasse zu garantieren. Es ist nun am Staatsrat zu diesem Bericht Stellung zu nehmen, insbesondere zu den Kompensationsmassnahmen zugunsten der Versicherten. Einer Arbeitsgruppe, deren Zusammensetzung bis spätestens Ende August bekannt ist, obliegt es, dem Staatsrat Vorschläge zu unterbreiten. Die Regierung beabsichtigt, eine langfristige Lösung für die Kasse zu finden, mit dem Ziel, die Auswirkungen für die Versicherten zu begrenzen.

Die Regierung hat vom Bericht der PKWAL Kenntnis genommen. PKWAL bestätigt darin ihren Willen, den aktuell angewandten Umwandlungssatz nach unten zu überprüfen. Der Umwandlungssatz ist der angewandte Satz, um das Sparkapital der Versicherten bei der Pensionierung in eine Rente umzuwandeln. Er errechnet sich aus der Lebenserwartung und der erzielten Anlageergebnisse auf dem Kapitalmarkt. Alle Pensionskassen sind gegenwärtig mit diesem Problem konfrontiert.  Die PKWAL hat den Vorteil, sich in einer soliden finanziellen Lage zu befinden, ihr langfristiges Gleichgewicht muss aber garantiert werden.

Der Staatsrat muss zu den Vorschlägen der PKWAL Stellung nehmen, im Besonderen zu den Massnahmen zur Erhöhung des Kapitals der Versicherten, um damit Leistungsminderungen bei einer eventuellen Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren. Aus diesem Grund ernennt er bis spätestens Ende August eine Arbeitsgruppe, die den Bericht der PKWAL analysieren wird.

Diese Arbeitsgruppe wird die Lage der Kasse und der Versicherten prüfen und Vorschläge zu allen fraglichen Punkten formulieren: Rentenalter, Leistungsziel, die Frage der Garantien anlässlich des Wechsels zum Beitragsprimat, Übergangsmassnahmen für kurz vor der Pensionierung stehende Personen, Ausgleichsmassnahmen zur Erreichung der Leistungsziele, die Entscheidungs- und rechtlichen Kompetenzen der PKWAL, des Staatsrats und des Grossen Rats.

Für das Jahr 2017 sind keine Änderungen der reglementarischen Grundlagen in Bezug auf die eventuelle Senkung des Umwandlungssatzes vorgesehen. Sobald erste Entscheidungen getroffen wurden, werden diese kommuniziert.

Ziel des Staatsrats ist es, zusammen mit der PKWAL eine für die Kasse langfristige Lösung zu finden, die für die Versicherten möglichst wenig Nachteile bringt.