Medienmitteilung

Untersuchungsbericht der Raffinerie in Collombey - Fünf Bereiche müssen saniert werden

22/06/2016 | Dienststelle für Umwelt

Die Dienststelle für Umweltschutz (DUS) hat den von der Tamoil vorgelegten Bericht zur Detailuntersuchung geprüft und kommt zum Schluss, dass fünf Bereiche auf dem Gelände der Raffinerie sanierungsbedürftig sind. Das Sanierungsprojekt muss der DUS bis zum 30. September 2016 vorgelegt werden. Parallel dazu werden die notwendigen Massnahmen weitergeführt, damit Tamoil die Finanzierung der Sanierungsmassnahmen garantiert.

Die Dienststelle für Umweltschutz (DUS) hat den Bericht zur Detailuntersuchung geprüft, den die AECOM URS Italia im Auftrag der Tamoil erstellt hat. Aus diesen Untersuchungen, in deren Verlauf dem Boden 231 Feststoffproben entnommen und zur Kontrolle der Grundwasserqualität 30 neue Piezometer eingerichtet wurden, ergab sich, dass es auf dem Raffineriegelände diverse verschmutzte Flächen gibt. Von fünf dieser Flächen von relativ kleinem Umfang, geht eine lokale Beeinträchtigung des Grundwassers aus bzw. besteht die Gefahr, dass eine solche Beeinträchtigung zukünftig entstehen könnte. Im Grundwasser ausserhalb der um die Raffinerie gezogenen Bentonit-Wand überschreiten derzeit nur die Ammonium- und Nitrit-Konzentrationen die Grenzwerte der Altlasten-Verordnung (AltlV).

Gestützt auf diese Ergebnisse bestätigte die DUS, dass die Raffinerie im Sinne der AltlV als belasteter, überwachungsbedürftiger Standort mit örtlichem Sanierungsbedarf einzustufen ist. Die oben genannten fünf Bereiche sind entsprechend von der Tamoil zu sanieren. Drei weitere Bereiche mit erhöhter Verschmutzung im Untergrund sind unter eine spezifische Überwachung zu stellen, zusätzlich zur bereits eingerichteten Überwachung der Grundwasserqualität im Abströmbereich der Raffinerie.

Die DUS hat die Sanierungsziele für den Untergrund und das Überwachungsprogramm festgelegt. Zusätzlich zur Grundwasserqualität im Abstrom der einzelnen sanierungsbedürftigen Bereiche, sind die Ziele so festgelegt, dass eine konkrete Gefährdung des Grundwassers auch für die Zukunft ausgeschlossen werden kann. Gegenwärtig ist der Auftragnehmer der Tamoil dabei, Zusatzuntersuchungen im Rahmen der Erarbeitung des Sanierungsprojekts durchzuführen. Das Sanierungsprojekt muss der DUS bis zum 30. September 2016 unterbreitet werden.

Zwischenzeitlich hat das Kantonsgericht die Beschwerde der Tamoil gegen den Staatsratsentscheid vom 13. Januar 2016, welcher den Entscheid der DUS vom 29. April 2015 stützte, abgewiesen. Dieser Entscheid verlangt von der Tamoil, der DUS finanzielle Garantien für die gemäss AltlV erforderlichen Massnahmen (Untersuchung, Überwachung und Sanierung des Untergrunds) zu leisten. Der Tamoil steht der Weiterzug ihrer Beschwerde ans Bundesgericht noch offen, doch ist es auch immer noch möglich, die Angelegenheit durch eine aussergerichtliche Einigung zu regeln.