Medienmitteilung

Abschuss eines Wolfes angeordnet

14/06/2016 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss eines Wolfes in der Augstbortregion an, wo auf den Frühjahrsweiden zwischen dem 6. April und dem 3. Juni 2016 insgesamt 50 Schafe und Ziegen gerissen wurde. Diese Abschussbewilligung stützt sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung.

Aufgrund des Monitorings der Wolfsschäden der letzten zwei Jahre in diesem Gebiet erstreckt sich das Streifgebiet des Wolfes von Agarn bis nach Törbel.

Artikel 9bis der seit dem 15. Juli 2015 in Kraft stehenden eidgenössischen Jagdverordnung (JSV), sieht vor, dass ein einzelner Wolf zum Abschuss frei gegeben werden kann, wenn dieser mindestens 15 Nutztiere tötet und nachdem bereits im Vorjahr Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren. Absatz 3 dieser Bestimmung legt fest, dass nur diejenigen gerissenen Nutztiere für die Erteilung einer Abschussbewilligung berücksichtigt werden können, wenn die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen in diesen Gebieten ergriffen wurden.

Anfangs Juni haben die kantonalen, für den Herdenschutz zuständigen Organe anlässlich einer Begehung in der Augstbordregion mit einem Vertreter von AGRIDEA (Schweizerische Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums) die verschiedenen Zaunsysteme in der Region begutachtet und deren Wirksamkeit diskutiert. Aus dem Bericht der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) vom 7. Juni 2016 zu den Herdenschutzmassnahmen ist ersichtlich, dass mindestens 15 Schafe oder Ziegen in geschützten Situationen in der Augstbordregion gerissen wurden. Ein Fall mit vier getöteten Schafen wird zurzeit noch detaillierter abgeklärt.

Der Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt erachtet deshalb die in den vorgenannten Bestimmungen enthaltenen Bedingungen für den Abschuss eines Wolfes als erfüllt. Er ordnet deshalb diesen Abschuss an. Die Abschussbewilligung ist während 60 Tagen gültig und sofern ein Schadenspotential auf den geschützten Frühjahrsweiden im vorgenannten Streifgebiet vorhanden ist. Bedingungen, die die Chancen eines erfolgreichen Abschusses erheblich erschweren.

Die rasche und umfassende Umsetzung der zumutbaren Herdenschutzmassnahmen auf regionaler Ebene würde die Anzahl Wolfsangriffe reduzieren und den Abschussperimeter erheblich erweitern. Die DLW hat hierfür der Herdenschutz GmbH ein Beratungs- und Unterstützungsmandat erteilt.