Medienmitteilung

Bautätigkeit in Chamoson - Forderungen des Staatsrats an die Gemeinde

08/06/2016 | Regierung

In einem Schreiben an die Gemeinde Chamoson hat der Staatsrat mehrere Forderungen im Bereich des Bausektors gestellt. Die Gemeinde Chamoson anerkennt, neue Erstwohnungen in einer Nutzungszone für Zweitwohnungen bewilligt zu haben. Zudem hat sie angekündigt, demnächst ihren Zonennutzungsplan und ihr kommunales Bau- und Zonenreglement ändern zu wollen. Der Staatsrat widmet diesem Dossier seine volle Aufmerksamkeit und erwartet von der Gemeinde, dass sie die geltenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen anwendet.

Die Gemeinde Chamoson anerkennt in einer Medienmitteilung vom 25. Mai, Baubewilligungen für neue Erstwohnungen in einer Zweitwohnungszone bewilligt zu haben. Sie ist der Ansicht, vom eigenen kommunalen Bau- und Zonenreglement (KBZR) abgewichen zu sein. Zudem kündigt die Gemeinde an, dass sie demnächst ihren Zonennutzungsplan (ZNP) und ihr KBZR ändern und in der Zwischenzeit für künftige Baugesuche ebenfalls den Hinweis auf die Ausnahmebewilligung in den betroffenen Zonen publizieren will.  Angesichts dieser Sachlage ist ersichtlich, dass die Gemeinde einsieht, ihre Pflichten bei der Anwendung verschiedener Bestimmungen, im speziellen ihres KBRZ, verletzt zu haben. Weder der Staatsrat noch die kantonalen Dienststellen hatten Kenntnis dieser Praxis der Gemeinde Chamoson.

In seiner Funktion als Aufsichtsbehörde schenkt der Staatsrat diesem Dossier ab sofort seine volle Aufmerksamkeit. Darum fordert er die Gemeinde in einem Schreiben auf, eine detaillierte und ausführliche Prüfung der korrekten Anwendung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen vorzunehmen. Der Staatsrat erwartet von der Gemeinde, dass sie ihm bis zum 30. Juni eine Übersicht aller nicht konformer, vom Gemeinderat erteilten Baubewilligungen zukommen lässt. Innerhalb derselben Frist hat die Gemeinde alle getroffenen Massnahmen mitzuteilen, welche eine strikte Anwendung der Bestimmungen im Baubereich gewährleisten sollen. Des Weiteren fordert der Staatsrat die Gemeinde auf, die Erteilung von Baubewilligungen in dieser Nutzungszone bis zur Änderung des ZNP und des KBZR zu sistieren.

Hinsichtlich der Absicht der Gemeinde, neu für künftige Baugesuche den Hinweis auf die Ausnahmebewilligung zu publizieren, erinnert der Staatsrat die Gemeinde daran, dass der Hinweis auf eine solche Ausnahme zum KBZR in der öffentlichen Publikation nicht ausreicht. Eine Ausnahmebewilligung kann nur dann erteilt werden, wenn ausreichend begründete ausserordentliche Umstände vorliegen und eine solche Ausnahmebewilligung rechtfertigen. Keinesfalls können durch die Gemeinde ständig erteilte Ausnahmebewilligungen die notwendige Anpassung des ZNP und des KBZR ersetzen. Der Staatsrat erinnert die Gemeinde ebenfalls, dass er als Aufsichtsbehörde die angezeigten und notwendigen Massnahmen anordnen und falls notwendig, an Stelle der zuständigen Behörden, welche ihre Aufgaben vernachlässigen, handeln kann.

Auf Grund des Berichts des Bausektors in Verbier hat der Staatsrat bereits Ende April ein Schreiben an alle Walliser Gemeinden versandt um sie insbesondere im Bereich des Bauwesens an diverse generelle Prinzipien sowie ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu erinnern.