Medienmitteilung Dienststelle für Landwirtschaft

Goldgelbe Vergilbung - Neue Gemeinde von der Rebkrankheit betroffen

Zusätzlich zu den drei im Jahr 2021 nachgewiesenen Herden der Goldgelben Vergilbung wurde kürzlich ein neuer Fall in Fully entdeckt, nachdem der betroffene Bewirtschafter eine Meldung an das Weinbauamt gemacht hatte. Momentan sind die Symptome dieser Quarantänekrankheit einfach auszumachen. Dank einer frühzeitigen Erkennung können Proben in der unmittelbaren Umgebung der befallenen Rebstöcke genommen und letztere rasch gerodet werden, um das Inokulum und das Risiko einer Ansteckung benachbarter Rebstöcke mit dem Vektorinsekt zu verringern. Walliser Winzerinnen und Winzer werden aufgefordert, ihre Parzellen sorgfältig zu kontrollieren und jeden Fall von zweifelhaften Rebstöcken unverzüglich zu melden.

Goldgelbe Vergilbung wird durch Mikroorganismen (Phytoplasmen) verursacht und führt zum vollständigen Absterben der befallenen Rebstöcke. Sie ist die schlimmste Vergilbungskrankheit der Rebe, da sie sich durch das Vektorinsekt (Rebzikade Scaphoideus titanus) sehr schnell im ganzen Rebberg ausbreiten kann. Es gibt keine kurative Behandlung dafür. Sie gehört zu den Quarantänekrankheiten, die gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes meldepflichtig sind. In der Schweiz ist sie seit 2004 nachgewiesen. Im Wallis wurde der erste Fall 2016 in Fully beobachtet. Im Jahr 2021 wurden Herde in Port-Valais, Ardon und Saxon festgestellt.

Die Symptome der Goldgelben Vergilbung sind in jeder Hinsicht identisch mit denen des Schwarzholzes, einer anderen Vergilbungskrankheit der Weinrebe, die deutlich weniger schwerwiegend ist, da sie nicht epidemisch auftritt. Sie sind auf Blättern, Trieben und Trauben sichtbar. In den meisten Fällen rollen sich die Blätter nach unten und verfärben sich bei roten Rebsorten rot und bei weissen Rebsorten weisslich. Die Verfärbung kann sektoriell oder vollständig auftreten. Die Triebe verholzen nicht oder nur teilweise. Sie bleiben weich, wodurch der Rebstock einen hängenden Wuchs aufweist. Zudem sind die Trauben entweder nicht vorhanden oder von geringerer Grösse. Die Beeren verdorren in der Reifephase.

Die von der Dienststelle für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Winzerinnen und Winzern im Rahmen der Pflanzenschutzkontrollaufgaben in den Weinbergen organisierten Proben reichen nicht aus, um alle möglichen Herde zu entdecken. Daher werden alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter dazu aufgefordert, ihre Parzellen sorgfältig zu kontrollieren und jeden Fall von zweifelhaften Rebstöcken zu melden.

Mehr Informationen auf https://www.vs.ch/de/web/sca/flavescence-doree.