Medienmitteilung Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Wolf in der Region Val-d’Illiez erlegt

Die kantonale Wildhut hat im Rahmen der von Staatsrat Frédéric Favre am 14. Juli 2022 erteilten Abschussbewilligung einen einzelnen Wolf am 23. Juli 2022 in der Region Val-d’Illiez erlegt. Der Abschuss ist innerhalb des bewilligten Bereichs erfolgt.

Am 23. Juli 2022 wurde im Val-d’Illiez in der Region Chésery-Fontaine ein Wolf von der Wildhut erlegt. Dieser Abschuss ist im Anschluss an die am 14. Juli 2022, vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, erteilte Bewilligung, erfolgt. Die Bewilligung war seit dem 22. Juli, dem Datum des Erscheinens im Amtsblatt, gültig. Der Abschuss ist innerhalb des genehmigten Bereichs erfolgt. 

Seit Beginn der Saison wurde in dieser Region eine Reihe von Schafherden zum Ziel eines einzelnen Wolfes. Insgesamt 12 Nutztiere erlagen diesen Angriffen in geschützten Situationen. Somit waren gemäss der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen, revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gegeben. Gemäss dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern geschickt. 

Seit 2021 hat die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) drei Einzelwölfe im Rahmen von drei erteilten Abschussbewilligungen entnommen. Eine vierte Abschussbewilligung für einen Einzelwolf in der Region Goms-Aletsch wurde letzte Woche erteilt. Die professionellen Wildhüter haben ab dem 22. Juli 2022, dem Datum des Erscheinens der Abschussbewilligung im Amtsblatt, 60 Tage Zeit, um das Tier zu erlegen.