Medienmitteilung Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Sehr grosse Brandgefahr - Allgemeines Feuerverbot im Freien

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat ein generelles Feuerverbot im Freien erlassen. Dieses Verbot gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern. Die Bevölkerung wird gebeten, sich strikte an die Anordnungen der Gemeindebehörden zu halten.

Seit Jahresbeginn sind die Niederschläge gering und in den letzten Wochen zusätzlich auch die Temperaturen hoch. Verstärkt durch den Wind führte dies verbreitet zu trockenen Böden und ausgetrockneter Vegetation. Nennenswerte Niederschläge sind laut MeteoSchweiz in den nächsten Tagen kaum zu erwarten und die Hitzewelle dauert an. Daher ist die allgemeine Brandgefahr, insbesondere in Wäldern, Wiesen, Hecken, Brachflächen usw. sehr gross.

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat deshalb ein generelles Feuerverbot im Freien mit sofortiger Wirkung für das gesamte Kantonsgebiet beschlossen. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern.

Im Rahmen des Pfadfinder-Bundeslagers, das vom 23. Juli 2022 bis zum 7. August 2022 im Goms stattfindet, wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese Ausnahme wurde für den Fall gewährt, dass die eingesetzten Gas- und Elektrokochstellen nicht zum Kochen ausreichen würden. Die Verantwortung liegt beim Organisationskomitee, das während der gesamten Dauer der Veranstaltung eine 24-Stunden-Überwachung durch Feuerwehrleute mit Ersteinsatzfahrzeugen eingerichtet hat.

Für den Nationalfeiertag können die Gemeindeverwaltungen ausnahmsweise anerkannte und gesicherte Zonen bezeichnen, die unter der Aufsicht der Feuerwehr stehen. In diesen Zonen, und nur in diesen, sind Gedenkfeuer zum 1. August (31. Juli oder 1. August) zulässig. Die Verantwortung für diese öffentlichen Feuer liegt in jedem Fall bei den Gemeinden. Alle privaten Feuer und Feuerwerkskörper sind auch in diesen Zonen verboten.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich strikte an die Anordnungen der Gemeindebehörden zu halten und alles zu unternehmen, damit die Wälder, Wiesen, Maiensässe und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben. Die bisher von der Kantonspolizei erteilten Genehmigungen für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden widerrufen. Eine Liste mit zusätzlichen Informationen über erlaubte und verbotene Aktivitäten ist auf der Website https://www.vs.ch/de/web/sfnp/incendi zu finden.

Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens drei Tagen mit mehr als 30mm/m2 zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und mitgeteilt.

Bei einem Brandausbruch gilt: Alarmieren (118) – Retten – Löschen