Medienmitteilung

Bekämpfung von Zwangsheirat

23/02/2016 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

Das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten ist seit dem 1. Juli 2013 in Kraft. Um den Vorgaben dieses Bundesgesetzes zu entsprechen, bietet der Kanton über das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie eine Weiterbildung für Fachleute an, die mit solchen Situationen konfrontiert werden könnten.

Diese Weiterbildung fügt sich in die zweite Phase (2015-2017) des Bundesprogramms «Bekämpfung Zwangsheiraten». In der ersten Phase (2013-2014) wurde ein Bericht erstellt, in dem die betroffenen Fachleute identifiziert wurden und ihr Bedarf eruiert wurde. Dabei stellte sich heraus, dass vor allem ein Weiterbildungsbedarf besteht.

Das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie als Fachstelle für häusliche Gewalt und Projektträgerin des Bundesprogramms hat folglich eine entsprechende Weiterbildung auf die Beine gestellt. Sie richtet sich an Personen, die in der Opferhilfe sowie in den Bereichen Notunterkunft, Pflege, Integration und Justiz tätig sind, aber auch an jene, die in den Zivilstandsämtern, in den Schulen, im Bildungswesen allgemein, im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten. Diese Personen fühlen sich oft machtlos, obschon Zwangsheiraten in der Schweiz verboten sind. Mit dieser Grundausbildung sollen ihre Kompetenzen gesteigert werden, damit sie betroffene Personen besser betreuen und beraten können.

Die erste Weiterbildungstagung wird am 23. Februar in Visp stattfinden, gefolgt von weiteren Kursen am 3. März in Leuk und am 11. März in Brig. Auch im Mittel- und Unterwallis werden Weiterbildungen stattfinden. Weitere Informationen finden Sie unter www.gleichstellung-familie.ch > Unsere Projekte > Gewalt.

Der Bund investiert 2 Millionen Franken in das Bundesprogramm «Bekämpfung Zwangsheiraten» für verschiedene Betreuungs-, Schutz- und Weiterbildungsprojekte.