Medienmitteilung Dienststelle für Landwirtschaft

Feuerbrand - Das Wallis wird als Gebiet mit geringer Prävalenz eingestuft

Vor drei Jahren wurde ein neuer Herd von Feuerbrand in Apfel- und Birnenkulturen des Talgrundes im Mittelwallis entdeckt. Bis heute konnte das Bakterium trotz der von der Dienststelle für Landwirtschaft auferlegten Bekämpfungsmassnahmen und dem Engagement der Produzenten nicht gänzlich ausgerottet werden. Auch wenn die Krankheit eingedämmt wurde und nur noch auf einem begrenzten Sektor nachweisbar ist, verliert der Kanton seinen Status als Schutzgebiet und wird künftig vom Bundesamt für Landwirtschaft als Gebiet mit geringer Prävalenz eingestuft. Das Ziel bleibt unverändert, nämlich diese gefährliche Krankheit so weit wie möglich zurückzudrängen, um die wirtschaftlichen Schäden für die Kernobstproduktion zu minimieren. Daher werden die restriktiven Bekämpfungsmassnahmen fortgeführt. Für Besitzerinnen und Besitzer sowie Betriebe mit Kernobst und Wirtspflanzen des Feuerbrands gilt insbesondere die Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht.

Trotz der obligatorischen Massnahmen, die seit 2019 bestehen, und die insbesondere den Rückriss der betroffenen Bäume und ihrer Nachbarbäume bei einem Kontaminierungsgrad der Parzelle von 20 bis 30 Prozent, beziehungsweise bei einem höheren Grad das Entfernen aller Pflanzen umfassen, ist der Feuerbrand nicht komplett aus den Mittelwalliser Obstkulturen verschwunden. Das von der Krankheit befallene Gebiet konnte immerhin stark begrenzt und das Vorkommen erheblich reduziert werden. Zwischen 2019 und 2021 sank die Anzahl der betroffenen Obstparzellen so von fast 90 auf weniger als 30. Auch die Zahl der betroffenen Gemeinden hat abgenommen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat beschlossen, gemäss seiner Richtlinie zur Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand, dem Kanton Wallis den Schutzstatus zu entziehen und ihn als Gebiet mit geringer Prävalenz einzustufen. Die wichtigsten Anpassungen, die sich aus dieser Statusänderung ergeben, betreffen das Ende des Schutzgebiet-Pflanzenpasses, die Aufhebung des Verbots, Bienenstöcke zu verstellen, und die Abschaffung der Entschädigung für den Rückriss kranker Bäume.

Die Einstufung des gesamten Kantons als Gebiet mit geringer Prävalenz bedeutet auch restriktive Bekämpfungsmassnahmen zum Schutz der betroffenen Obstkulturen. Besitzerinnen und Besitzer von Wirtspflanzen des Feuerbrands im Kanton unterliegen weiterhin der Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht. So ist jede Halterin und jeder Halter von Wirtspflanzen des Feuerbrands verpflichtet, diese mindestens einmal im Jahr zu kontrollieren. Betroffene Pflanzengattungen sind Amelanchier (Felsenbirne), Chaenomeles (Japanische Zierquitte), Crataegus (Weissdorn), Cydonia (Quitte), Eriobotrya (Japanische Wollmispel), Malus (Apfel), Mespilus (Mispel), Pyracantha (Feuerdorne), Pyrus (Birne) und Sorbus (Eberesche, Mehlbeere). Die Kontrollzeiträume sowie die typischen Symptome von Feuerbrand sind unter www.feuerbrand.ch aufgeführt. Verdachtsfälle müssen unverzüglich dem Amt für Obst- und Gemüsebau gemeldet werden. In der Zwischenzeit sollte es vermieden werden, potenziell befallene Pflanzenteile zu berühren. Nach einer Ortsschau und der Durchführung eines Schnelltests im Labor ordnet das Amt geeignete Bekämpfungsmassnahmen an.

Ziel ist es immer noch, diese gefährliche Krankheit so gut wie möglich in Schach zu halten oder sie, wenn möglich, sogar auszurotten. Der Kanton wird weiterhin Warnungen aussprechen, wenn die Gefahr einer Infektion der Blüten mit Feuerbrand besteht und Behandlungsempfehlungen abgeben. Ausserdem setzt er in Zusammenarbeit mit Produzentinnen und Produzenten, Privaten und Gemeinden die Überwachung des Gebietes fort. Bei nachgewiesenen Fällen von Feuerbrand berät der Kanton die Besitzerinnen und Besitzer der Wirtspflanzen im Hinblick auf die sachgerechte Beseitigung befallener Pflanzen.

Das Amt für Obst- und Gemüsebau steht Produzentinnen und Produzenten sowie Privatpersonen bei Fragen unter der Telefonnummer 027 606 76 20 zur Verfügung.