Medienmitteilung

Planung der Langzeitpflege 2016 - 2020

04/02/2016 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Staatsrat hat über die Planung der Langzeitpflege für den Zeitraum 2016 - 2020 entschieden. Er berücksichtigt dabei den Wunsch der meisten Seniorinnen und Senioren, möglichst lange im eigenen Heim zu leben. Bei der Anzahl der Langzeitbetten in Alters- und Pflegeheimen (APH) ist daher ein mässiges Wachstum vorgesehen. Gleichzeitig wird die stärkere Entwicklung des Angebots an Hilfe- und Pflegeleistungen zu Hause gefördert. Die Zahl der Kurzzeitbetten in APH, das Angebot in Tageseinrichtungen sowie in sozialmedizinisch betreuten Wohnungen wird ausgebaut.

Begrenzung der Zunahme an Betten in APH

Die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zur Planung der Langzeitpflege 2016-2020 werden grundsätzlich positiv bewertet. Gemäss der neuen Planung entstehen in den APH bis 2020 maximal 321 neue Betten. Damit würde die Anzahl der Betten bis zu diesem Zeitpunkt auf maximal 3'536 ansteigen. Der Anteil der Langzeitbetten in APH muss mindestens 150 Betten je 1'000 Einwohner im Alter ab 80 Jahren betragen. Unterhalb dieses Wertes müssten zu viele Menschen ihren Spitalaufenthalt verlängern, um auf einen APH-Platz zu warten.

Erhöhung des Pflegeangebots im häuslichen Umfeld

Die Planung der Langzeitpflege 2016 - 2020 sieht einen Ausbau des Pflegeangebots vor, mit dem es möglich ist, dass betroffene Personen weiterhin zu Hause wohnen bleiben. Um den Bedarf zu decken, sind an die 150‘000 Stunden Pflege und 120‘000 Stunden Hilfe zu Hause zusätzlich erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen beträchtlichen Arbeitsaufwand, den die sozialmedizinischen Zentren (SMZ), die privaten Organisationen und die selbständigen Pflegefachpersonen erbringen müssen. Parallel dazu werden neue Kurzzeitbetten in APH (43 Betten) und neue Plätze in der Tagespflege (83 Plätze) zur Verfügung gestellt. Der Ausbau eines Angebots von Wohnungen mit sozialmedizinischer Betreuung wird entsprechend der Nachfrage und der lokalen Besonderheiten umgesetzt.

Die während der Vernehmlassung von einigen Gemeinden geäusserte Sorge, die Kosten könnten sich zu Lasten der Gemeinden verschieben, entkräftet der Staatsrat. Der Staatsrat verneint dies und erinnerte daran, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Langzeitpflege am 1. Januar 2015 die Aufteilung der Finanzierung der öffentlichen Hand geregelt ist. Auf den Kanton entfallen seither 70 Prozent und auf die Gemeinden 30 Prozent aller Leistungen in der Langzeitpflege, was für die Betreuung zu Hause und die Betreuung in APH gilt.

Koordination zwischen den Institutionen stärken

Die Empfehlungen zur Umsetzung der Planung in Bezug auf die spezifische Betreuung von Demenzerkrankten, die Optimierung der Infrastruktur und die Unterstützung von betreuenden Angehörigen sowie von Freiwilligen wurden während der Vernehmlassung positiv aufgenommen. An den Empfehlungen für eine verbesserte Koordination zwischen den Institutionen gab es jedoch einige Zweifel. So befürchten mehrere Institutionen einen Verlust ihrer Autonomie, mehr Zentralisierung und Verwaltungsaufwand. Die Regierung möchte die Koordination zwischen den Institutionen jedoch nicht auf Kosten der Autonomie verbessern. Vielmehr sollten die Kriterien, die als Leitfaden zur Erreichung des gemeinsamen Ziels dienen, miteinander festgelegt werden, nämlich: Die richtige Person am richtigen Ort zur richtigen Zeit.

Umsetzung

Die Planung der Langzeitpflege für den Zeitraum 2016 - 2020 sowie die zehn Empfehlungen zu deren Umsetzung wurden im Dezember 2015 von der Kommission für Gesundheitsplanung einstimmig positiv beurteilt und vom Staatsrat angenommen. Deren Umsetzung obliegt den Gemeinden und Pflegeleistungserbringern. Hierbei werden sie vom Kanton und den fünf regionalen Kommissionen für die Langzeitpflege unterstützt.