Medienmitteilung

Lex Koller: Der Kanton passt die Rahmenbedingungen an

21/01/2016 | Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung

Seit der Annahme der Weber-Initiative verzeichnet der Zweitwohnungsmarkt im Wallis grosse Einbussen. Der Kanton will die Tourismuswirtschaft, die von diesen veränderten Rahmenbedingungen besonders stark betroffen ist, unterstützen und entschied deshalb, den Anhang des kantonalen Reglements über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland betreffend der Kontingente anzupassen.

Die Annahme der Weber-Initiative am 11. März 2012 führte zu einer veränderten Situation auf dem Zweitwohnungsmarkt. Die Verkäufe sind tatsächlich deutlich zurückgegangen. Seit 2013 verfügt das Wallis also über genügend Kontingente für die Nachfrage. 2014 musste nicht auf das Zusatzkontingent zurückgegriffen werden und 2015 wurden rund um 25 % des verfügbaren Kontingents gebraucht.

Der Staatsrat will die von den Auswirkungen der Weber-Initiative und vom starken Schweizerfranken arg getroffene Tourismuswirtschaft unterstützen. Er entschied deshalb, seinen Handlungsspielraum auszunutzen und den Anhang 2 des Reglements über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland anzupassen. Von nun an ist es möglich, gleich viele Kontingente für gewöhnliche Projekte wie für Projekte von kantonaler Bedeutung zuzuteilen. Zudem wurden innerhalb der Richtlinien des Bundesgesetzes die Gesamtzahlen erhöht.

Die Auswirkung dieses Entscheids beschränkt sich auf gewöhnliche Ferienwohnungen. Da in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von 20 % tatsächlich keine solche Wohnungen mehr gebaut werden können, betrifft die Änderung also hauptsächlich touristische Beherbergungsprojekte.

Der Chef des Departements für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung (DVER), Staatsrat Jean-Michel Cina, hat zudem eine Änderung der Weisung über Hotelkomplex -  Betriebsstätte beschlossen. Diese Anpassung bietet dem Wohnungseigentümer eines solchen Projekts die Möglichkeit, seine Einrichtung aus drei Varianten auszuwählen, wie sie vom Hotelbetreiber vorgeschlagen werden.  Diese Änderungen treten sofort in Kraft. Die Regierung hofft, dass diese Massnahmen die Attraktivität von touristischen Beherbergungsprojekten, die als Betriebsstätten qualifiziert sind, erhöhen.