Medienmitteilung

Vorübergehendes Durchgangszentrum für Asylsuchende in Gamsen

21/01/2016 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

 

Angesichts der bedeutenden Zunahme von Asylgesuchen in der Schweiz, sind die Kantone gefordert, zusätzliche Kollektivunterkünfte zu suchen. Auch beim Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) ist man bestrebt, geeignete Lösungen zu finden. Da in Gamsen eine Unterkunft frei geworden ist, die seit 2012 von Arbeitern genutzt wurde, hat das DGSK mit den Gemeindeverantwortlichen von Brig-Glis diesbezüglich Kontakt aufgenommen. Das vorübergehende Durchgangszentrum bietet Platz für bis zu 90 Personen.

Bis Ende Mai 2015 hat der Kanton Wallis monatlich im Durchschnitt 50 Asylsuchende aufgenommen, was verglichen mit der gesamten Schweiz einen Anteil von 3,9% ausmacht. Von Juni bis Dezember ist die durchschnittliche Anzahl an Zuzügen stark gestiegen und liegt derzeit bei 185 Personen pro Monat. Zählte man am 1. Januar 2015 im Kanton insgesamt 1'962 zu beherbergende Personen, so sind es aktuell über 2'700. Durch die Zunahme von Asylsuchenden ist das DGSK gefordert, neue Lösungen für deren Unterbringung zu finden. Die Kapazität der bestehenden Kollektivunterkünfte ist vollständig ausgeschöpft. Der Kanton hat vor Weihnachten eine neue Unterkunft in Sitten eröffnet und könnte dort zudem auch noch eine Zivilschutzanlage nutzen.

Das Departement hat die Stadtgemeinde Brig-Glis nun ersucht, die bestehende Bewilligung für die Nutzung einer Arbeiterunterkunft in Gamsen, für fünf Jahre zu verlängern. Ziel ist es, die Unterkunftseinrichtung (Container) zur Erstaufnahme von Familien sowie alleinstehenden Frauen und Männern, die direkt von den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes kommen, zu nutzen. Die Asylsuchenden sollen vorübergehend an diesem Standort in Gamsen bleiben, bis sie in geeignete Unterkünfte im Wallis umziehen können.

Die administrative und soziale Betreuung wird über die Dienststelle für Sozialwesen sichergestellt. Alle weiteren Aspekte, wie die Sicherheit, werden in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Stadtgemeinde Brig-Glis geprüft und umgesetzt.

Beschäftigungsprogramme sowie Sprachkurse werden am Standort oder in den Ausbildungs- und Beschäftigungszentren des Amtes für Asylwesen durchgeführt. Die schulpflichtigen Kinder erhalten direkt im Zentrum den für sie geeigneten Unterricht. Ihre ordentliche Einschulung ist erst nach einem dauerhaften Umzug der Familie in eine Unterkunft vorgesehen.

Das DGSK wird eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung organisieren.

Das Departement dankt der Stadtgemeinde Brig-Glis und der Bevölkerung für die Zusammenarbeit und die Bereitschaft zur Aufnahme kriegsverfolgter Familien.