Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Coronavirus (Covid-19) - Aufhebung der Massnahmen durch den Bundesrat

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 beschlossen, die meisten nationalen Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie aufzuheben. Ab Donnerstag, den 17. Februar 2022, ist der Zugang zu Geschäften, Restaurants, kulturellen Einrichtungen, öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat möglich. Die Maskenpflicht und die Empfehlung zur Telearbeit werden ebenfalls aufgehoben. Der Bundesrat behält nur die Isolation von positiv getesteten Personen sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen bei. Der Staat Wallis hat diese Beschlüsse, die der im Rahmen der Vernehmlassung geäusserten Position des Staatsrates entsprechen, zur Kenntnis genommen.

Die epidemiologische Situation entwickelt sich weiterhin positiv und eine Überlastung des Gesundheitssystems ist trotz einer weiterhin starken Viruszirkulation unwahrscheinlich. Diese Faktoren haben den Bundesrat dazu veranlasst, die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie aufzuheben.

Ab Donnerstag, den 17. Februar, sind folgende Schutzmassnahmen aufgehoben:

  • die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
  • die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
  • die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
  • die Einschränkungen privater Treffen

Auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen sowie die Home-Office-Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden aufgehoben. Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden ebenfalls eingestellt. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativer Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Bis zum 31. März 2022 behält der Bundesrat hingegen die Isolation für positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen bei. Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen wird ebenfalls beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen. So kann ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden. Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie massgeblich eingeschränkt ist. Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen. Insgesamt dürfte die rasche Aufhebung der Massnahmen zu Minderausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken gegenüber den eingestellten Beträgen führen.

Der Staat Wallis nimmt die Beschlüsse des Bundesrates zur Kenntnis. Sie entsprechen der Stellungnahme, die der Staatsrat im Rahmen der Vernehmlassung abgegeben hat. Die Regierung hatte sich dafür ausgesprochen, dass alle in der Verordnung Covid-19 Besondere Lage vorgesehenen Massnahmen mit Ausnahme der Isolationsmassnahmen aufgehoben werden, sofern die Zahl der Fälle und der Hospitalisierungen bis Mitte Februar weiter zurückgeht. Zudem hatte er die Ansicht vertreten, dass zum Schutz gefährdeter Personen in den Gesundheitseinrichtungen sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln noch während einiger Wochen eine Maskenpflicht unerlässlich sei.

Der Staatsrat beschloss zudem, ab dem 17. Februar alle Schutzmassnahmen und -pläne in den öffentlichen Walliser Schulen (obligatorische Schulzeit) aufzuheben und sich im Folgenden auf die Empfehlungen des BAG und die Beschlüsse des Bundesrates zu stützen. Das Tragen von Masken in Gemeinschaftsräumen wie den Gängen oder dem Lehrerzimmer durch das Lehr- und Verwaltungspersonal der obligatorischen Schule wird somit nicht mehr vorgeschrieben. Auch auf der allgemeinbildenden Sekundarstufe II, den Berufsfachschulen sowie auf der Tertiärstufe werden die Massnahmen und die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen aufgehoben. In den Hochschulen wird somit die Pflicht zum Vorweisen eines Covid-19-Zertifikats abgeschafft und die Durchführung gezielter und wiederholter Tests entfällt. In den Kindertagesstätten werden die Massnahmen ebenfalls aufgehoben.

Der Staatsrat hat ausserdem beschlossen, das Covid-Zertifikat für Besucherinnen und Besucher sowie externe Betreuende in den vom Kanton anerkannten Gesundheitseinrichtungen und in sozialen Einrichtungen des Erwachsenenbereichs nicht mehr vorzuschreiben.

Der Staat Wallis empfiehlt schliesslich, weiterhin Vorsicht walten zu lassen und die Massnahmen unter besonderen Umständen aufrechtzuerhalten, insbesondere wenn es um den Schutz von gefährdeten Personen geht.