Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Coronavirus (Covid-19) - Verlängerung der Massnahmen durch den Bundesrat

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 beschlossen, die derzeit geltenden Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus zu verlängern. Die 2G- und 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen im Freien ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März 2022. Die Homeoffice-Pflicht sowie die Kontaktquarantäne werden ihrerseits nur bis Ende Februar verlängert. Der Staat Wallis hat den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis genommen, der insgesamt in die Richtung der Stellungnahme des Staatsrats im Rahmen der Vernehmlassung geht. Der Kanton bedauert jedoch, dass der Anwendungsbereich von 2Gplus nicht gelockert wurde, wie er es insbesondere für Fitnessstudios, Chöre oder Musikgesellschaften gefordert hatte.

Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus, die ursprünglich bis zum 24. Januar 2022 vorgesehen waren, verlängert. Die Homeoffice-Pflicht wird bis Ende Februar und die anderen heute geltenden Massnahmen bis Ende März 2022 verlängert.

In Bezug auf die Kontaktquarantäne hat der Bundesrat beschlossen, diese ebenfalls bis Ende Februar zu befristen. Am 12. Januar hatte er die Quarantänevorschriften stark gelockert. Seitdem ist die Quarantäne auf Personen beschränkt, die einen gemeinsamen Haushalt führen oder einen vergleichbaren, engen und regelmässigen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Ebenfalls von der Kontaktquarantäne ausgenommen sind Personen, die in den letzten vier Monaten geimpft worden oder genesen sind. Angesichts der Lockerung der Kontaktquarantäne wird die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten vom Bundesrat aufgehoben. Diese Pflicht galt weiterhin in Diskotheken und bei bestimmten Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen ohne Zugangsbeschränkungen (zum Beispiel religiöse Zeremonien). 

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate ab dem 31. Januar 2022 von 365 auf 270 Tage zu verkürzen. Damit wird die Anerkennung des Schweizer Zertifikats in der EU sichergestellt. Die Gültigkeit der Genesungszertifikate wird ebenfalls auf 270 Tage verkürzt. 

Der Bundesrat wird weiterhin regelmässig überprüfen, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen erlaubt. Er wird an seiner Sitzung vom 2. Februar über mögliche Lockerungen diskutieren. Der Staat Wallis hat diese Entscheidungen zur Kenntnis genommen, die insgesamt in die Richtung der vom Staatsrat im Rahmen der Vernehmlassung geäusserten Stellung gehen. Jedoch hatte sich der Staatsrat für eine Lockerung des Anwendungsbereichs von 2Gplus ausgesprochen, insbesondere für Fitnessstudios, Chöre oder Musikgesellschaften, wo die Kombination von 2G, Contact-Tracing und dem Tragen einer Maske während dem Umhergehen ausreichend erscheint.

Der Bundesrat hat auch darauf verzichtet, den Präsenzunterricht an Hochschulen zu verbieten. Der Staat Wallis begrüsst diesen Entscheid. In der Vernehmlassung hatte er die Ansicht vertreten, dass Präsenzveranstaltungen für das Lernen unerlässlich sind, insbesondere an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen.
 

Illustration Bundesmassnahmen