Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Coronavirus (Covid-19) - Begrenzung der spontanen Zusammenkünfte im öffentlichen Raum

Angesichts der Entwicklung der epidemiologischen Lage und der Gefahr einer Überlastung des Spitalwesens hat der Staatsrat entschieden, an Silvester spontane Zusammenkünfte im öffentlichen Raum auf maximal 15 Personen zu begrenzen. Diese Massnahme gilt vom 31.Dezember 2021 um 18.00 Uhr bis am 1.Januar 2022 um 6.00 Uhr. Der Staat Wallis ruft zudem die Bevölkerung dazu auf, die Barrieregesten einzuhalten und das richtige Verhalten bei Symptomen zu befolgen, um den Druck auf das Gesundheitssystem zu reduzieren. Er erinnert auch daran, dass dringend empfohlen wird, eine Auffrischungsimpfung (Booster) zu erhalten und sich so schnell wie möglich impfen zu lassen.

Die epidemiologische Lage im Wallis verschlechtert sich. Innerhalb einer Woche ist die Anzahl positiv getesteter Personen von durchschnittlich 347 (Woche 50) auf 500 Fälle (Woche 51) pro Tag gestiegen. Die 7-Tage-Inzidenz ist auf über 1000 Fälle pro 100’000 Einwohner gestiegen (Stand: 26.12.2021).

Angesichts dieser besorgniserregenden Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und um das Spitalwesen zu schützen, hat der Staatsrat entschieden, an Silvester spontane Zusammenkünfte im öffentlichen Raum (öffentliche Plätze, Promenaden, Parks und andere) auf maximal 15 Personen zu begrenzen. Diese Massnahme tritt am 31.Dezember 2021 um 18.00 Uhr in Kraft und endet am 1.Januar 2022 um 6.00 Uhr.

Organisierte Veranstaltungen im Freien bleiben erlaubt. Ab 300 Teilnehmenden müssen die Personen geimpft, genesen oder getestet (3G) sein.

Der Staat Wallis erinnert, dass die Einhaltung der Barrieregesten, die Impfung und das richtige Verhalten bei Symptomen helfen, den Druck auf das Gesundheitssystem zu reduzieren und sein reibungsloses Funktionieren für alle aufrechtzuerhalten.