Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Coronavirus (COVID-19) - 2G-Regel in der Schweiz verordnet

Der Kanton Wallis hat die neuen Massnahmen, die der Bund zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Epidemie ergriffen hat, zur Kenntnis genommen. Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Darüber hinaus führt der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht wieder ein. Diese Maßnahmen gelten bis zum 24. Januar 2022.

2G mit Masken- und Sitzpflicht

Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken

Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten. Der Staat Wallis hatte sich für Sofortmassnahmen ausgesprochen und war der Ansicht, dass Variante 2, nämlich die Schliessung von Räumlichkeiten, in denen das Tragen einer Maske nicht möglich ist (zum Beispiel Restaurants), die Ultima Ratio bleiben sollte.

Einschränkung privater Treffen drinnen

Der Bundesrat hat beschlossen, eine Begrenzung für Treffen im privaten Kreis festzulegen. Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen. Der Kanton Wallis hatte bereits am 26.November eine ähnliche Massnahme getroffen.

Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt

Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Der Kanton Wallis hatte bereits Ende November eine solche Empfehlung abgegeben. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

Maskenpflicht auf Sekundarstufe II

Auf Sekundarstufe II wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen. Der Bundesrat empfiehlt zudem den Kantonen, an den Schulen repetitive Tests durchzuführen, um Infektionsketten rasch zu unterbrechen. Der Kanton Wallis setzt das wiederholte Testen fort, schreibt aber zum jetzigen Zeitpunkt das Tragen von Masken in der obligatorischen Schule nicht vor.

Tests

Der Bundesrat hat beschlossen, dass künftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt ab morgen Samstag, 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.

Zudem hat der Bundesrat das Testregime bei der Einreise angepasst, gültig ab Montag, 20. Dezember 2021. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet. Der Kanton Wallis begrüsst diese Massnahme, die eine Überlastung der Testkapazitäten verhindern soll.