Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Coronavirus (COVID-19) - Bundesmassnahmen in Übereinstimmung mit den Massnahmen des Kantons Wallis

Um die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zu verlangsamen, hat der Bund Massnahmen ergriffen, die ab Montag, den 6. Dezember, in allen Kantonen in Kraft treten. Die Covid-19-Zertifikatspflicht wird auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen und auf kulturelle und sportliche Aktivitäten von Amateuren, die in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sowie auf Veranstaltungen im Freien mit mehr als 300 Personen ausgeweitet. Im Gegensatz zum Kanton Wallis, der dies vorschreibt, beschränkt sich der Bund auf eine Covid-Zertifikatsempfehlung für private Treffen von mehr als zehn Personen. Darüber hinaus ist wie im Kanton Wallis das Tragen von Masken in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten und am Arbeitsplatz in geschlossenen und gemeinsam genutzten Räumlichkeiten vorgeschrieben. Wie der Kanton empfiehlt auch der Bund Home-Office. Der Staat Wallis begrüsst die Aufhebung der Quarantänepflicht für die Einreise in die Schweiz.

Um die Kantone bei der Einführung von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 zu unterstützen, hat der Bund mehrere Massnahmen ergriffen. Diese haben den Vorteil, dass die Entscheidungen auf schweizerischer Ebene vereinheitlicht werden. Weiterhin gelten die vom Kanton beschlossenen Massnahmen zusätzlich zu den Entscheidungen des Bundes.

Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht

Auf Beschluss des Bundes muss künftig jede Person über 16 Jahren ein Covid-Zertifikat vorlegen, wenn sie, unabhängig von der Teilnehmeranzahl, an einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung oder einer kulturellen oder sportlichen Aktivität, die in geschlossenen Räumlichkeiten stattfindet, teilnehmen will. Die bisher mögliche Ausnahme für fixe Gruppen bis 30 Personen fällt weg. Das Covid-Zertifikat bleibt im Wallis für private Treffen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen obligatorisch. Der Bund seinerseits empfiehlt es lediglich. Ausserdem schreibt er das Covid-Zertifikat bei Veranstaltungen im Freien ab 300 Personen vor (bisher 1000).

Die Ausnahmeregelung für religiöse Veranstaltungen oder politische Aktivitäten mit bis zu 50 Personen wird beibehalten. Das Covid-Zertifikat wird in diesen Fällen nicht verlangt.

Ausweitung der Maskenpflicht

Wie im Wallis wird das Tragen einer Maske in Innenräumen öffentlich zugänglicher Orte (Restaurants, Museen, Kinos, Theater und weitere) sowie bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Amateuren in Innenräumen ab 12 Jahren in der ganzen Schweiz obligatorisch, auch wenn der Zutritt zu diesen Orten mit einem Covid-Zertifikat erfolgt. Anstelle des Tragens einer Maske werden Restaurantbesucher verpflichtet sein, im Sitzen zu konsumieren. Des Weiteren müssen von Personen, die an kulturellen oder sportlichen Aktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings teilnehmen, die Kontaktdaten gesammelt werden, wenn keine Masken getragen werden.

Alle öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumlichkeiten oder im Freien stattfinden, haben künftig die Möglichkeit, den Zugang auf geimpfte und geheilte Personen zu beschränken und können so auf die Maskenpflicht verzichten.

Schulen

Der Bund verzichtet darauf, wiederholte Tests für sämtliche Schulstufen (obligatorische Schule bis Sekundarstufe ll) vorzuschreiben. Im Wallis werden derzeit die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sowie ungeimpfte Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe (Fachhochschulen) getestet.

Arbeitsplätze

Wie der Kanton Wallis empfiehlt auch der Bund Home-Office. Zudem muss in Innenräumen, einschliesslich Fahrzeugen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, jede Person eine Gesichtsmaske tragen.

Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Tests

Der Bund reduziert die Gültigkeitsdauer von Antigen-Tests von 48 auf 24 Stunden und behält die Gültigkeitsdauer von PCR-Tests bei 72 Stunden bei.

Kantonale Massnahmen

Die folgenden kantonalen Massnahmen werden im Wallis aufrechterhalten: Das Tragen einer Maske auf Märkten im Freien, die Zertifikatspflicht bei privaten Treffen von mehr als zehn Personen sowie bei Besuchen in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
Darüber hinaus beschloss der Bund, wie vom Kanton Wallis gefordert, die obligatorische Quarantäne für Personen, die in die Schweiz einreisen, aufzuheben.