Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Maskenpflicht in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten

26/11/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Angesichts des exponentiellen Anstiegs der COVID-19-Fälle führt der Staatsrat eine Maskenpflicht ab 12 Jahren in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen, bei öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden sowie auf Märkten ein. Zusätzlich zum COVID-Zertifikat wird die Maske insbesondere in Kinos, Theatern, Veranstaltungssälen und Restaurants vorgeschrieben. Ausnahmen sind für Schulen, Kinderkrippen, Bars und Diskotheken vorgesehen. Bei privaten Treffen mit mehr als zehn Personen wird das COVID-19-Zertifikat zur Pflicht. Das Tragen einer Maske wird mit Ausnahme von Einzelbüros auch in geschlossenen Räumen am Arbeitsplatz erforderlich sein. Darüber hinaus empfiehlt die Regierung nachdrücklich die Telearbeit. Diese Massnahmen treten am 29. November in Kraft.

Das Wallis sieht sich mit einem exponentiellen Anstieg der Zahl an COVID-19-Fälle konfrontiert. Die Situation wird von den Gesundheitsbehörden als kritisch eingestuft und zwingt den Staatsrat neue Massnahmen zu ergreifen.

Maskenpflicht in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten sowie an Veranstaltungen und Märkten

Der Staatsrat führt die Maskenpflicht ab 12 Jahren bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, auf Märkten und in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten bis auf wenige Ausnahmen wieder ein. Insbesondere wird die Maske in Kinos, Theatern, Veranstaltungsräumen, Restaurants, Tea-Rooms und ähnlichen oder gleichartigen Orten obligatorisch sein, auch wenn dort das COVID-19-Zertifikat erforderlich ist. In öffentlichen Einrichtungen mit Getränke- und/oder Essensausgabe muss das Personal eine Maske tragen. Die Gäste dieser Einrichtungen müssen auf dem Weg zwischen Eingang, Tisch und Ausgang sowie bei allen Bewegungen innerhalb der Einrichtung eine Maske tragen. Auf Märkten ist das Tragen einer Maske Pflicht, außer während dem Essen und Trinken. In Wellnesseinrichtungen sowie in Sport- und Fitnessstudios muss, ausserhalb der sportlichen Aktivität, während dem Umhergehen eine Maske getragen werden. 

Die Maske muss auch in geschlossenen Räumen am Arbeitsplatz sowie in Fahrzeugen bei Arbeitsfahrten getragen werden. Darüber hinaus empfiehlt die Regierung nachdrücklich die Telearbeit.

In öffentlichen und privaten Schulen, Musikschulen, familienergänzenden Betreuungseinrichtungen sowie in Diskotheken, Bars und Nachtclubs, in denen das Konsumieren im Stehen erlaubt ist, ist die Maske hingegen nicht vorgeschrieben. An diesen Orten bleiben die derzeit bestehenden Schutzpläne in Kraft. In Diskotheken, Bars und Nachtclubs ist die Erhebung von Gästedaten obligatorisch, um die Rückverfolgung von Kontakten gewährleisten zu können.

Die derzeit für Bergbahnen geltenden Massnahmen gelten weiterhin, das heisst Maskenpflicht in allen geschlossenen Anlagen wie Kabinen oder Bubble-Sesselliften und in Gebäuden.

COVID-Zertifikat bei privaten Treffen ab zehn Personen

Private Treffen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, sind auf zehn Personen beschränkt, es sei denn, alle Teilnehmenden über 16 Jahre verfügen über ein COVID-19-Zertifikat. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden nicht zu diesen zehn Personen gezählt. Diese Maßnahme, die ab dem 29. November angewendet wird, gilt bis zum 17. Dezember.

Die anderen Maßnahmen treten ebenfalls am Montag, den 29. November 2021 in Kraft und gelten so lange wie nötig, jedoch nicht länger als bis zum 31. Januar. Der Staatsrat dankt der Bevölkerung für ihre Bemühungen bei der Umsetzung der Maßnahmen, bei denen Kontrollen durchgeführt werden.

Massnahmen in der kantonalen Verwaltung

Um den Aufenthalt einer grossen Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in denselben Räumlichkeiten zu vermeiden, führt der Kanton Wallis die ausserordentliche Telearbeit wieder ein, sofern die Art der Tätigkeit dies zulässt. Er fordert die Dienststellen auf, Telefon- und Videokonferenzen zu bevorzugen und die Schutzmassnahmen gegen COVID-19 strikt anzuwenden. Die Regierung ermutigt das Personal der Kantonsverwaltung, sich impfen zu lassen und die Auffrischungsimpfung in Anspruch zu nehmen.