Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Neue Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus

25/11/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Angesichts der besorgniserregenden Ausbreitung der COVID-19-Pandemie beschliesst der Staatsrat mehrere Massnahmen. Ab Montag, den 29. November 2021, ist das COVID-Zertifikat für Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen, Tagesheimen und sozialen Einrichtungen im Erwachsenenbereich obligatorisch. In den Schulen werden die wöchentlichen Wiederholungstests in den Klassen der Sekundarstufe I (Orientierungsstufe) wiedereingeführt und das Ausbruchsmanagement auf allen Schulstufen verstärkt. Die Gesundheitsbehörden erinnern daran, dass Impfungen und Barrieregesten die wirksamsten Lösungen sind, um sich vor COVID-19 und den damit verbundenen Komplikationen zu schützen.

Eine neue COVID-19 Welle erfasst die Schweiz sowie das Wallis. Die Zahl der positiv getesteten Personen hat innerhalb von zwei Wochen von durchschnittlich 67 auf 178 Fälle pro Tag zugenommen. Die Sieben-Tage-Inzidenz hat sich mehr als verdoppelt und ist von 134 auf 358 Fälle pro 100'000 Einwohner gestiegen (Stand: 23.11.2021). Die Spitaleinweisungen haben sich von 18 auf 59 verdreifacht (Stand: 24.11.2021).

Darüber hinaus ist die Auffrischimpfung noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerungsgruppe zu gewährleisten, die nach einer COVID-19-Infektion Komplikationen entwickeln könnte. Die Auffrischimpfung begann Mitte November in Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken für Personen ab 65 Jahren und Personen mit chronischen Erkrankungen mit hohem Komplikationsrisiko. Die Impfrate der Gesamtbevölkerung ist zudem nicht hoch genug, um die Ausbreitung des Virus wirksam einzudämmen. Im Wallis erreichte sie am 21. November 67% (Personen, die mit mindestens einer Dosis geimpft wurden). Bei den über 16-Jährigen beträgt der Anteil der Personen, die mit mindestens einer Dosis geimpft sind, 78%.

Angesichts dieser besorgniserregenden epidemiologischen Situation ergreift der Staatsrat neue Massnahmen, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen.

Gesundheits- und Sozialeinrichtungen

Ab dem 29. November 2021 müssen Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen (APH), Tagesheimen und sozialen Einrichtungen im Erwachsenenbereich zwingend ein COVID-19-Zertifikat vorweisen, das bestätigt, dass sie geimpft, geheilt oder negativ getestet sind. Diese Massnahme war bis dahin von den Gesundheitsbehörden empfohlen, aber nicht von allen Einrichtungen umgesetzt worden. In diesen Einrichtungen muss das Personal zusätzlich zu den wiederholten Tests, die weiterhin wöchentlich durchgeführt werden, bei der Pflege und in allen Gemeinschaftsräumen der Einrichtung unabhängig vom Impfstatus eine Maske tragen.

Mit Blick auf die Aufrechterhaltung ausreichender Spitalkapazitäten für COVID-19-Patienten bereitet der Kanton zudem gemeinsam mit dem Spital Wallis ein Dispositiv vor, mit dem auf einen Anstieg der durch COVID-19 verursachten Spitaleinweisungen reagiert werden kann. Falls nötig, könnten nicht dringende Untersuchungen und Behandlungen (elektive Aktivität) eingeschränkt oder sogar ausgesetzt werden.

Schulen

In den Schulen bleiben die Hauptziele der Schutzpläne bestehen: Sicherstellung des Präsenzunterrichts, weitestgehende Vermeidung von Quarantänen und von einer allgemeinen Einführung des Maskentragens bei gleichzeitigem Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte. Um positive Fälle zu erkennen und zu isolieren, werden die wöchentlichen Speicheltests auf Poolbasis systematisch wieder in den Klassen der Sekundarstufe I (Orientierungsstufe) ab Anfang Dezember bis mindestens zum 21. Januar durchgeführt.

Auf sämtlichen Schulstufen wird das Ausbruchsmanagement durch zusätzliche Massnahmen verstärkt. Die Lehrkräfte der Klassen, die von einer Untersuchung eines Ausbruchs betroffen sind, müssen unabhängig von ihrem epidemiologischen Status eine Maske tragen. In der Orientierungsstufe und in der Sekundarstufe II müssen die Schülerinnen und Schüler der von  einem Ausbruch betroffenen Klassen ebenfalls eine Maske tragen, bis sich die Lage wieder normalisiert hat. Die Schülerinnen und Schüler eines positiven Pools müssen nicht mehr zu Hause zu bleiben, bis das individuelle Ergebnis vorliegt, da das Tragen einer Maske vorgeschrieben ist. Den Schülern einer vom Virus betroffenen Klasse wird ausserdem empfohlen, ihre sozialen Aktivitäten (ausserschulische Aktivitäten, Sport, Musik, Kultur und weiteres) einzuschränken. Für über 12-Jährige wird das Tragen einer Maske in den Schultransporten eingeführt. In der Sekundarstufe II reichen aufgrund der geringen Ansteckungsrate die derzeitigen Massnahmen des Schutzplans aus und bedürfen keiner weiteren Verschärfung.

Auffrischungsimpfung und Barrieregesten

Die Impfung und Barrieregesten sind nach wie vor die wirksamsten Möglichkeiten, sich vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen. Die Gesundheitsbehörden empfehlen die Impfung der Bevölkerung. Sie ermutigen auch diejenigen, die für eine Auffrischungsimpfung in Frage kommen, sich umgehend für den Erhalt der Booster-Dosis zu registrieren. Die Impfmöglichkeiten wurden ausgeweitet, damit Personen, die auf diese neue Dosis warten, schnell versorgt werden können (www.vs.ch/covid-19). Eine Informationskampagne ist in Planung, um die Bevölkerung und die Angehörigen der Gesundheitsberufe für die Bedeutung der Auffrischungsimpfung zu sensibilisieren.

Um die Bedeutung der Barrieregesten (Hände waschen, Maske tragen, soziale Distanzierung beachten) in Erinnerung zu rufen, hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung Wallis zudem eine Sensibilisierungskampagne in den sozialen Netzwerken lanciert.

Darüber hinaus findet eine Koordination zwischen den Westschweizer Kantonen statt, um zusätzliche Massnahmen zu verabschieden.

Zusätzliche Informationen : Dienststelle für Gesundheitswesen