Medienmitteilung

Veräusserung und Teilung von quecksilberbelasteten Böden

22/10/2015 | Dienststelle für Umwelt

(IVS).- Der Kanton Wallis hat in einer Allgemeinverfügung von 16. Oktober 2015 die Bewilligung zur Veräusserung und Teilung von quecksilberbelasteten Böden zwischen 0.5 – 2 mg Hg/kg zwischen Visp und Niedergesteln erlassen.

Bis anhin musste für die Veräusserung oder Teilung eines im Altlastenkataster (KbS) eingetragenen Standortes einzeln die Bewilligung des Departements für Verkehr, Bau und Umweltschutz (DVBU) eingeholt werden. Für quecksilberbelastete Parzellen mit einer Belastung zwischen 0.5 – 2 mg Hg/kg zwischen Niedergesteln und Visp erteilt der Kanton nun eine allgemeingültige Bewilligung zur Veräusserung und Teilung.

Die allgemeine Bewilligung wird erteilt, weil von der Belastung dieser Parzellen keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten und diese Parzellen nach Gesetz auch nicht überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind. Für Parzellen, deren Quecksilberbelastung 2 mg Hg/kg übersteigt, müssen nach wie vor individuell-konkrete Bewilligungen des DVBU eingeholt werden.

Die Allgemeinverfügung des Kantons ist ein Vorschlag aus dem Brainstorming mit Vertretern des Kantons, der Gemeinden, der Lonza sowie der IG Quecksilber. Die Verfügung wird im Amtsblatt des Kantons Wallis veröffentlicht.

 

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