Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Besonderheiten der in der Schweiz gültigen COVID-Zertifikate

12/11/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Kanton Wallis erinnert in einer Übersichtstabelle an die Regeln für in der Schweiz verfügbare COVID-Zertifikate. Diese Zusammenfassung beinhaltet die vom Bundesrat beschlossenen neuen Möglichkeiten zur Ausstellung eines «Schweizer COVID-Zertifikats». Von nun an können COVID-Zertifikate für Touristen, die im Ausland mit einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, für Personen mit einem positiven serologischen Test und für Personen, die nicht geimpft oder getestet werden können, ausgestellt werden. Ausserdem wird die Gültigkeitsdauer der auf der Grundlage eines PCR-Tests ausgestellten Genesungszertifikat von 180 auf 365 Tage verlängert. Da diese Vorgaben nicht mit den Regelungen in der Europäischen Union (EU) übereinstimmen, sind diese Zertifikate nur in der Schweiz gültig.

Um den Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen, Betrieben oder Veranstaltungen zu erleichtern, erlaubt der Bundesrat die Ausstellung von «Schweizer COVID-Zertifikaten» für bestimmte Personengruppen. Da die Bedingungen für die Erteilung dieser Zertifikate nicht mit den Vorschriften der Europäischen Union (EU) kompatibel sind, werden sie ausserhalb der Schweiz nicht anerkannt.

Ab dem 16. November 2021 können Personen, die einen positiven serologischen Test vorweisen können, ein 90 Tage gültiges «Schweizer COVID-Zertifikat» erhalten. Dieses von den Laboratorien ausgestellte Zertifikat kann auf der Grundlage eines neuen serologischen Tests erneuert werden, falls das Ergebnis weiterhin positiv ist. Die Kosten für den Test werden von der Person getragen, die ihn beantragt. Falls eine vollständige Impfung (eine oder zwei Dosen je nach Testergebnis) auf den Test folgt, ist eine Rückerstattung von bis zu 96,50 Franken möglich.

Ab dem 30. November 2021 können Touristen, die im Ausland mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, das heisst mit SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm/BIBP) oder CoronaVac (Sinovac), ein COVID-Zertifikat erhalten, das 30 Tage lang innerhalb der Schweiz gültig ist. Die betroffenen Personen können auf der nationalen Plattform einen Antrag stellen (https://covidcertificate-form.admin.ch).

Ausserdem wird die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für genesene Personen, deren frühere Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde, von 180 auf 365 Tage verlängert. Diese Aktualisierung erfolgt automatisch, ohne dass die betroffenen Personen etwas unternehmen müssen.

Schliesslich können ab Mitte Dezember Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, ein COVID-Zertifikat mit einer Gültigkeit von 365 Tagen erhalten. Einzelheiten zum Erhalt dieser Zertifikate werden nächstens kommuniziert.

Aus praktischen Gründen hat der Staat Wallis alle Arten von COVID-Zertifikaten in einer Tabelle zusammengefasst, in der insbesondere ihre Gültigkeit in der Schweiz und in den EU-/EFTA-Staaten sowie die Möglichkeiten zum Erlangen dieser Zertifikate angegeben sind. Diese Zusammenfassung ist als Anhang unter www.vs.ch/covid-19 verfügbar.

Gleichzeitig werden in den Gemeinden, die dies wünschen, mobile Impfungen durchgeführt. Ein mobiles Impfteam war am 11. November in Savièse. Dieses wird am 20. November in Conthey und am 30. November sowie am 1. Dezember in Zermatt sein. Anmeldungen für die Impfzentren und die Gemeinden können unter https://vs.covid-vaccin.ch vorgenommen werden. Ein mobiles Team wird in der Woche vom 15. bis 19. November auch Berufsschulen im Oberwallis und vom 22. bis 26. November im französischsprachigen Teil des Wallis besuchen.

Mehr Informationen : Dienststelle für Gesundheitswesen