Medienmitteilung

Mutmassliche Wilderei eines Luchses - Strafanzeige

08/11/2021 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen eine unbekannte Person eingereicht. Die Strafanzeige erfolgt basierend auf den Autopsiebericht des Instituts für Tierpathologie der Universität Bern (FIWI) über einen Luchs, der auf der Autobahn A9 tot aufgefunden wurde. Obwohl der Tod des Tieres auf mehrere durch den Verkehrsunfall verursachte Frakturen zurückzuführen war, ergab die Untersuchung eine weitere Verletzung, die wahrscheinlich durch ein Geschoss verursacht wurde. Die DJFW, sowie auch das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) verurteilen erneut aufs Schärfste jede Art von Wilderei gegen geschützte Arten wie den Luchs. 

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat den Autopsiebericht eines Luchses erhalten, der nach einer Kollision mit einem Fahrzeug auf der Autobahn A9 bei Miéville in der Gemeinde Vernayaz tot aufgefunden wurde. In Übereinstimmung mit der Vollzugshilfe des Bundes für das Management des Luchses in der Schweiz (Konzept Luchs Schweiz) wurde der tote Luchs zur Untersuchung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern (FIWI) geschickt. Zusätzlich zu den mehrfachen Frakturen, die zum Tod des Tieres geführt hatten, ergab die Analyse eine Wunde und Metallsplitter, die höchstwahrscheinlich von einer Kugel stammen. Der Luchs ist eine streng geschützte Art und dessen Wilderei ist ein Vergehen, das von Amtes wegen verfolgt wird.

Die DJFW, sowie auch das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) bekräftigen ihre entschiedene Verurteilung von jeglicher Wilderei und ihren aktiven Kampf gegen die Wilderei von geschützten Arten, einschliesslich des Luchses. Jeder Verdacht auf Wilderei, welcher der DJFW zur Kenntnis gebracht wird, wird analysiert. Erhärtet sich ein Verdacht, wird der Fall an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Um den vorliegenden Fall aufzuklären, reichte die DJFW nun bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Eine Untersuchung wurde eingeleitet.