Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Bewilligung von Elektroheizungen auf Terrassen

27/10/2021 | Staatsrat

Der Staatsrat hat entschieden die Verwendung von Elektroheizungen auf den Terrassen öffentlicher Einrichtungen zu bewilligen. Diese Möglichkeit wird noch bis Ende April 2022 angeboten. Durch fossile Brennstoffe betriebene Heizungen, insbesondere Gasheizungen bleiben verboten. Diese Massnahme zielt darauf ab, Cafés, Bars und Restaurants im Rahmen der Pandemie während des Winters zu unterstützen.

Wie im letzten Winter, bewilligt der Staatsrat öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltern nebst der Verwendung von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen (zum Beispiel Pelletheizungen), auch die Verwendung von Elektroheizungen im Freien, insbesondere auf den Terrassen öffentlicher Einrichtungen, Zelten, Buvetten und weitere. Durch fossile Brennstoffe betriebene Heizungen, insbesondere Gasheizungen bleiben verboten. Diese Ausnahme von der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen ist bis zum 30. April 2022 möglich. Diese Massnahme hat zum Ziel die von der COVID-19-Krise betroffene Geschäftswelt der Cafés und Restaurants zu unterstützen.

Öffentliche Einrichtungen oder Veranstalter sollten den Energieverbrauch so weit wie möglich begrenzen, um ihren Kunden den gewünschten Komfort zu bieten, und darauf achten, die Aktivierung und Leistung von Heizgeräten so weit wie möglich zu begrenzen.

Es ist zu vermerken, dass der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht zur "Bundesverordnung über ausserordentliche Lagen" festhält: « als Aussenbereich gelten Terrassen und weitere Bereiche ausserhalb eines Gebäudes, die genügend offen gestaltet sind, damit ein gleicher Luftaustausch wie im Freien gewährleistet ist.» In diesem Fall ist das COVID-Zertifikat nicht zwingend erforderlich.