Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Intensivierung der Impfanstrengungen

13/10/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Bundesrat hat angekündigt, zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 die Impfanstrengungen mit verschiedenen Massnahmen zu intensivieren, um die Herdenimmunität zu erreichen und die Beschränkungen bald beenden zu können. Nach der Anhörung der Kantone hat er drei der vier angekündigten Massnahmen beschlossen, nämlich eine nationale Impfwoche, finanzielle Unterstützung für Kantone, die mobile Impfstellen bereitstellen und persönliche Beratungsgespräche. Er hat entschieden, auf die Ausgabe von Impfgutscheinen im Wert von 50 Franken als Impfanreiz zu verzichten. Der Staatsrat hatte sich anlässlich der Vernehmlassung für die Impfwoche, aber gegen den Impfgutschein im Wert von 50 Franken ausgesprochen. Zudem hatte er um mehr Flexibilität bezüglich der mobilen Impfungen und der persönlichen Beratungsgespräche gebeten. Er wird die Umsetzbarkeit der vom Bund unterstützten Massnahmen prüfen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand würde eine Impfquote von 93% bei den über 65-Jährigen und rund 80% bei den 18- bis 65-Jährigen eine ausreichende Herdenimmunität ermöglichen, um die Bevölkerung vor COVID-19 zu schützen und die Beschränkungsmassnahmen aufzuheben. Gegenwärtig haben im Wallis 87% der Personen ab 65 Jahren zwei Impfdosen erhalten. Bei den 16- bis 64-Jährigen beläuft sich die Quote auf 62% (Stand: 12.10.2021). Der Bundesrat hat mehrere Massnahmen beschlossen, um die Kantone bei ihren Impfbemühungen zu unterstützen.

Nationale Impfwoche

Der Bundesrat wird vom 8. bis 14. November in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine nationale Impfwoche durchführen. Dazu gehören eine grosse Kommunikationskampagne sowie verschiedene Veranstaltungen in den Kantonen. Das Wallis wird sich an dieser Spezialwoche mit verschiedenen Aktionen beteiligen, die noch festgelegt werden.

Mobile Impfstellen und persönliche Beratung

Der Bundesrat hat beschlossen, die Kantone, die auf dem ganzen Kantonsgebiet mobile Beratungs- und Impfstellen sowie persönliche Gespräche anbieten, finanziell zu unterstützen.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass er bereits mobile Equipen eingerichtet hat, um den spezifischen Bedarf in Schulen und in Regionen zu decken, die weit von bestehenden Impfstellen (Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken) entfernt sind. Die Zahl der Personen, die diese mobilen Impfstellen nutzt, ist seit einigen Wochen rückläufig. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) wird jedoch prüfen, ob die Umsetzung der vom Bund unterstützten Massnahmen sinnvoll ist und sicherstellen, dass die aufzuwendenden Mittel nicht unverhältnismässig höher als potenzielle Vorteile bezüglich der Impfung sind.

Was die Durchführung von Beratungsgesprächen betrifft, vertritt der Staatsrat in seiner Antwort auf die Vernehmlassung die Ansicht, dass die Wirksamkeit dieser Massnahme im Verhältnis zu den einzusetzenden Mitteln sehr gering ausfallen könnte. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) wird jedoch prüfen, inwiefern die Organisation solcher Gespräche dazu beitragen kann, die Zahl der Geimpften ohne unverhältnismässigen Aufwand zu erhöhen.

Im Allgemeinen werden die Walliser Gesundheitsbehörden die COVID-19 Impfungen im ganzen Kanton fortsetzen, indem sie auf das bestehende System zurückgreifen und gegebenenfalls weitere gezielte Massnahmen treffen.