Medienmitteilung

Förderprogramme im Energiebereich - Anpassung und Vereinfachung der Unterstützungsmassnahmen

07/10/2021 | Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Das Departement für Finanzen und Energie (DFE) hat entschieden, verschiedene, im Rahmen der Energie-Förderprogramme bestehende Massnahmen anzupassen, namentlich die Massnahmen in Zusammenhang mit den Holzheizungen. So gibt es neu für den Einbau von Stückholz- und Pellet-Heizungen mit einem Tagesbehälter eine Förderprämie. Ausserdem möchte das DFE den Zugang zu automatischen Holzheizungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt erleichtern. Weiter wurden die verschiedenen administrativen Prozesse in Zusammenhang mit den bereits bestehenden Programmen vereinfacht.

Nachdem das Departement für Finanzen und Energie (DFE) die gewährten Förderbeiträge detailliert analysiert hat, ist es zum Schluss gekommen, dass die Energieförderprogramme und die damit verbundenen Richtlinien mit den Beitragskriterien, den Beitragssätzen und der Form angepasst werden müssen. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Programme mit der kantonalen Energiepolitik in Einklang zu bringen, indem einerseits die Attraktivität dieser Programme gesteigert und andererseits die Verfahren gleichermassen für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Kantonsverwaltung vereinfacht werden. Damit will das DFE das Tempo beim Ersatz von Heizöl‐, Erdgas- oder Elektroheizungen merklich steigern.

Neue Programme für Stückholzheizungen und Pellet-Heizungen mit Tagesbehälter und einem Heizkreislauf mit Heizkörpern oder Fussbodenheizung

Die Installation von Wärmepumpen (WP) auf Höhenlagen von über 800 Meter über Meer ist nicht immer die geeignete Lösung. Neu haben Eigentümer die Möglichkeit, Förderbeiträge zu beantragen, wenn sie ihre Heizöl‐, Erdgas- oder Elektroheizung durch eine Stückholz- oder Pellet-Heizung ersetzen lassen. Diese Massnahme betrifft hauptsächlich Einfamilienhäuser mit einer geringen Bezugsfläche auf einer Höhenlage von über 800 Meter über Meer.

Aufhebung der Mindestenergiebezugsfläche für automatische Holzheizungsanlagen bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung

Aktuell betrifft das Programm ausschliesslich Mehrfamilienhäuser auf einer Höhenlage von über 800 Meter über Meer mit einer Energiebezugsfläche von über 500 Quadratmeter. Mit dem Entscheid des DFE wird somit die förderfähige Mindestfläche aufgehoben.