Medienmitteilung

Revision des kantonalen Arbeitsgesetzes

01/09/2015 | Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

(IVS).- Arbeitsgesetzes an den Grossrat übermittelt. Dieses Gesetz wurde seit 1966 nicht mehr überarbeitet, abgesehen von einigen Teilanpassungen. Deshalb war es unerlässlich, die kantonalen Bestimmungen über die Arbeitsbeziehungen vollständig zu überarbeiten. Dies in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz und der täglichen Anwendungspraxis.

Dieser Entwurf schlägt sowohl eine Revision des kantonalen Arbeitsgesetzes als auch der Ausführungsgesetze zum Entsendegesetz und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vor.

Ziel ist es, bestimmte Praktiken, unter Berücksichtigung der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt, der Technik sowie der geltenden Bundesgesetzgebung in diesen Bereichen, zu klären und zu verbessern.

Die unterschiedlichen Berufe – Sicherheitsingenieure, Arbeitsmediziner, Juristen und Arbeitsinspektoren – sind aufgefordert, in gemeinsamer Zusammenarbeit die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer zu beraten, damit es möglich wird,

  • die Anzahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten durch gezielte vorbeugende  Massnahmen zu verringern;
  • unlauteren Wettbewerb, Lohndumping und Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen;
  • allen den Zugang zu einer effizienten Arbeitsgerichtsbarkeit zu ermöglichen;
  • optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Arbeitnehmer und die Wirtschaft von Vorteil sind.

Eine abgestimmte kostengünstige Umsetzung dieser komplexen und voneinander abhängigen Aufgaben soll die Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Arbeitsfriedens gewährleisten

 

Communiqué pour les médias