Medienmitteilung

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden - Sitze der künftigen KESB angenommen

30/09/2021 | Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz

Der Staatsrat hat die Verordnung angenommen, die die neun Sitze der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) festlegt. Nach der Vernehmlassung ist die Wahl der Regierung auf die Gemeinden Brig, Visp, Leuk, Siders, Sitten, Ardon, Sembrancher, Martinach und Monthey gefallen. Auf Antrag der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten des Eringertals hat die kantonale Exekutive zudem entschieden, für die Bezirke Ering und Gundis eine Aussenstelle in Euseigne zu schaffen. Ab dem 1. Januar 2023 werden diese spezialisierten kantonalen Strukturen ermöglichen, die Erwartungen und Bedürfnisse der Personen unter Schutzmassnahmen und ihrer Angehörigen effektiver zu erfüllen.

Die Professionalisierung und die Kantonalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen Gestalt an. Der Staatsrat hat die Verordnung angenommen, die die Sitze der neun künftigen Strukturen festlegt. Diese sind wie folgt organisiert:

  • Brig für die Bezirke Goms, Östlich Raron und Brig;
  • Visp für den Bezirk Visp;
  • Leuk für die Bezirke Leuk und Westlich Raron;
  • Siders für den Bezirk Siders;
  • Sitten für den Bezirk Sitten;
  • Sembrancher für den Bezirk Entremont;
  • Ardon für die Bezirke Ering und Gundis;
  • Martinach für die Bezirke Martinach und Saint-Maurice;
  • Monthey für den Bezirk Monthey.

Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) betreffend die Professionalisierung und die Kantonalisierung der KESB wurde im Dezember 2020 vom Grossen Rat verabschiedet. In Anlehnung an den Entwurf des Staatsrates hat das Parlament entsprechend der Aufteilung der Bezirksgerichte die Zahl der KESB auf neun festgelegt. Am Ende der Beratungen waren die Abgeordneten der Ansicht, dass es der Regierung obliege, die Sitze der neuen kantonalen Behörden zu bestimmen.

Der Staatsrat hat die Sitze der KESB in Abstimmung mit den Parteien festgelegt. Um den Bedürfnissen der Bevölkerung bestmöglich zu entsprechen, wurden die Präfektinnen und Präfekten sowie mehrere Gemeinden in die Entscheidungsfindung eingebunden. So hat die Regierung unter Berücksichtigung der Entfernung zwischen dem Eringertal und dem Sitz in Ardon der Schaffung einer Aussenstelle in Euseigne zugestimmt. Da die Verordnung für jede Schutzbehörde die Möglichkeit vorsieht, eine Aussenstelle einzurichten, können die übrigen Bezirke jederzeit einen ähnlichen Antrag stellen.

Ab dem 1. Januar 2023 werden es diese spezialisierten kantonalen Strukturen ermöglichen, die Erwartungen und Bedürfnisse der Kinder und Erwachsenen unter Schutzmassnahmen und ihrer Angehörigen effektiver zu erfüllen. Ziel des Staatsrates ist es, den Schutz der Person zu stärken.