Medienmitteilung

Zukunft der PdG - Gründung der Stiftung Patrouille des Glaciers

15/09/2021 | Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Der Staatsrat hat im Anschluss der Unterzeichnung des Fahrplans im Juni 2021 die Statuten der Stiftung Patrouille des Glaciers (PdG) zur Kenntnis genommen und die Mitglieder des Stiftungsrats ernannt. Diese neue Struktur soll das Fortbestehen und die Förderung der PdG und dessen Nachwuchs sicherstellen. Die Stiftung wird die Werbung und das Marketing für das historische Rennen koordinieren und wird vom Verein zur Unterstützung, Verwaltung und Förderung der Patrouille des Glaciers (Association de soutien, de gestion et de promotion de la Patrouille des Glaciers ASPdG) mit einem Anfangskapital von einer Million Franken dotiert. Die ASPdG überträgt zudem die Rechte an der Marke und am Logo «Patrouille des Glaciers» an die Stiftung. Der Stiftungsrat übernimmt die Verwaltung und Leitung der Stiftung Patrouille des Glaciers.

Der Staatsrat hat die Statuten der Stiftung Patrouille des Glaciers zur Kenntnis genommen. Wie in den Statuten vorgesehen, hat er die Mitglieder und den Präsidenten des Stiftungsrats ernannt. Ernannt wurden Philippe Rebord, ehemaliger Chef der Schweizer Armee (Präsident), Nicolas Bideau, Direktor von Präsenz Schweiz, der Organisation zur Förderung des Images der Schweiz im Ausland, Matthias Aebischer, ehemaliger Journalist beim deutschsprachigen Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) und Nationalrat in Bern, Andrea Sherpa-Zimmermann, ehemalige Elitesportlerin, Anwältin und Beraterin am Sportgerichtshof und Lucia Näfen-Zehnder, ehemalige Elitesportlerin sowie ehemalige Gemeinderätin in Brig.

Die Stiftung Patrouille des Glaciers, deren Statuten von den Mitgliedern des Vereins zur Unterstützung, Verwaltung und Förderung der Patrouille des Glaciers (ASPdG) angenommen wurden, hat das Fortbestehen und die Förderung der PdG sowie dessen Nachwuchs zum Ziel. Für die Ausgabe 2024 sowie die folgenden PdG-Rennen besteht die Hauptaufgabe der Stiftung in der Werbung- und Marketing-Koordination der Veranstaltung. Zu diesem Zweck ist sie befugt, Dienstleistungsaufträge an private oder öffentliche Einrichtungen zu vergeben, Darlehen aufzunehmen, öffentliche oder private Subventionen zu beantragen und zu erhalten sowie alle zweckmässigen Vereinbarungen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu treffen. Die Stiftung ist mit einem, von der ASPdG bereitgestellten, Anfangskapital von einer Million Franken dotiert. Zudem überträgt die ASPdG die Rechte an der Marke und am Logo «Patrouille des Glaciers» an die Stiftung. Sobald der Rechnungsabschluss der Ausgabe 2020 vorliegt, werden die Sachanlagen sowie ein zweiter Betrag an die Stiftung übertragen. Insgesamt überweist die ASPdG somit 75 Prozent ihres Eigenkapitals an die Stiftung.

Gemäss den Statuten obliegt die Verwaltung und Führung der Stiftung dem Stiftungsrat, dessen Mitglieder sich ehrenamtlich engagieren. Einzig die effektiven Kosten werden zurückerstattet. Eine Entschädigung kann in bestimmten Fällen für Aufgaben mit erheblichem Mehraufwand ausbezahlt werden. Der Stiftungsrat kann einzelne Befugnisse an eines oder mehrere seiner Mitglieder oder an Dritte übertragen. Über die Einzelheiten dieser Delegation wird in einer Verordnung bestimmt. Die Stiftungsratsmitglieder sind verpflichtet jeglichen Interessenkonflikt zu vermeiden. Das Finanzinspektorat fungiert als Revisionsstelle der Stiftung und das Sekretariat wird vom kantonalen Amt für Militärwesen geführt.

Die Nominierung der Mitglieder des Stiftungsrats der Patrouille des Glaciers stellt einen wichtigen Schritt im Rahmen des im Juni 2021 zwischen dem Staat Wallis, dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und der ASPdG unterzeichneten Fahrplans. Dieser Schritt ist Teil des Bestrebens der verschiedenen Parteien, das Fortbestehen und die Entwicklung des Rennens zu gewährleisten.

Für die Ausgabe 2022 der PdG werden die Vorbereitungsarbeiten wie geplant fortgesetzt. Während dieser Übergangszeit wurde ein strategischer Ausschuss und ein Lenkungsausschuss eingerichtet, wobei der Staat Wallis den Vorsitz und das Sekretariat übernommen hat. Diese beiden Ausschüsse übernehmen die meisten der Aufgaben, die bisher dem ASPdG zugewiesen waren.