Medienmitteilung
info

Kantonales Luftrettungsdispositiv - Bedarfsanalyse der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation

20/08/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) legt den Bericht über die Bedarfsanalyse für das Luftrettungsdispositiv den betroffenen Parteien zur Vernehmlassung vor. Diese Analyse ist von der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation erstellt worden und zeigt auf, dass das jetzige Dispositiv genügt, um den Bedarf abzudecken. Sie ist gemäss den Anforderungen des im 2017 revidierten Gesetzes über die Organisation des sanitätsdienstlichen Rettungswesens erstellt worden und stellt den ersten Schritt im Planungsverfahren dar.

Laut des im 2017 revidierten Gesetzes über die Organisation des sanitätsdienstlichen Rettungswesens muss das Dispositiv des Rettungswesens regelmässig evaluiert und an die Bedarfsentwicklung angepasst werden. Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 21. August 2020 betreffend den Rekurs von Heli-Alpes vom Kanton auch verlangt, Ausschreibungen gemäss dem vom kantonalen Gesetz vorgesehenen Planungsverfahren durchzuführen.

Was das kantonale Luftrettungsdispositiv anbelangt, so ist der erste Planungsschritt mit einer von der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) erstellten Bedarfsanalyse eingeleitet worden. Nach dem ermittelten Bedarf ist eine Anpassung des jetzigen Dispositivs für die Topsaison (Winter), die Hochsaison (insbesondere Sommer) und die Zwischensaison nicht erforderlich.

Diese Analyse wird während August bis September 2021 den verschiedenen Partnern zur Vernehmlassung vorgelegt. Am Ende des Vernehmlassungsverfahrens wird der Staatsrat über die Luftrettungsplanung entscheiden und dabei die abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wird die KWRO am Anfang des Jahres 2022 die Ausschreibung durchführen und die Aufträge während des Sommers 2022 vergeben.

Die interessierten Personen können bis zum 30. September 2021 Kommentare, Bemerkungen und Vorschläge zur Bedarfsanalyse für das kantonale Luftrettungsdispositiv einreichen. Die Informationen sind auf der Website der Dienststelle für Gesundheitswesen unter folgender Adresse abrufbar: www.vs.ch/de/web/ssp/planung-des-rettungswesens.