Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Neue Richtlinien für Gesundheits-und Sozialeinrichtungen in einem unsicheren epidemiologischen Kontext

18/08/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Entsprechend den Empfehlungen des Bundes hat der Staatsrat neue Richtlinien für die Gesundheits- und Sozialeinrichtungen verabschiedet. Ab dem 30. August ist das wöchentliche gezielte und wiederholte Testen von ungeimpftem oder nicht geheiltem Personal, welches mit Patienten eng in Kontakt kommt, obligatorisch. Es wird dringen empfohlen, dass Einrichtungen den Besuchern und Ausserstehenden das Vorweisen eine COVID-10 Zertifikat verlangen, bevor sie die Einrichtung betreten. Diese Massnahmen erfolgen zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Zahl der neuen COVID-19-Infektionen im Wallis innerhalb einer Woche verdoppelt und die Zahl der Krankenhausaufenthalte verdreifacht hat. Die Behörden erinnern daran, dass die Impfung derzeit das wirksamste Mittel ist, um die Ausbreitung der Epidemie einzudämmen.

Aufgrund der unsicheren Entwicklung der epidemiologischen Lage und in Erwartung des Endes der Sommerperiode hat der Bund die Kantone aufgefordert, das gezielte und wiederholte Testen von ungeimpftem oder nicht geheiltem Personal, welches in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen, Tagesstätten und häuslichen Pflegediensten arbeitet, obligatorisch zu machen. Der Bund empfiehlt ebenfalls, dass der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen auf diejenigen beschränkt werden sollte, die beim Eintritt ein COVID-19 Zertifikat vorlegen können. Im Einklang mit diesen Empfehlungen und zum Schutz der besonders gefährdeten Personen hat der Staatsrat neue Richtlinien für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verabschiedet.  

Gezieltes und wiederholtes Testen

Ab Montag, dem 30.August 2021, ist das gezielte und wiederholte wöchentliche Testen für das ungeimpfte oder nicht geheilte Personal, das in engem Kontakt mit Patienten arbeitet, obligatorisch. Diese Verpflichtung gilt für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, sozial-medizinische Einrichtungen, Kindertagesstätten, häusliche Hilfs- und Pflegedienste sowie soziale Einrichtungen im Erwachsenenbereich, die der Zuständigkeit des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur unterliegen. Geimpfte oder seit weniger als sechs Monaten genesene Mitarbeiter können auch an den gezielten und wiederholten Tests teilnehmen, wenn sie dies wünschen. Die Kosten für die Tests werden vom Bund übernommen.

Vorweisen eines COVID-19 Zertifikat

Als zusätzliche Massnahme zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in Gesundheitseinrichtungen empfiehlt der Staatsrat nachdrücklich, dass Gesundheits- und Sozialeinrichtungen die Pflicht zur Vorlage des COVID-19 Zertifikat für Besucher sowie für externe Personen, die mit Patienten interagieren (Physiotherapeuten, Freiwillige, Friseure usw.) einführen. Nach der Überprüfung des Zertifikats und der Identität dürfen von der Gesundheits- oder Sozialeinrichtung keine Unterlagen aufbewahrt werden. Die Leitung der betreffenden Einrichtungen kann je nach ihrer eigenen Situation entscheiden, ob sie das Vorweisen des COVID-19 Zertifikats obligatorisch macht.

Epidemiologische Entwicklung

Die Zahl der Neuinfektionen mit COVID-19 hat sich im Wallis innerhalb einer Woche verdoppelt, von 201 auf 422 Fälle zwischen dem 8. und 15. August. Im Durchschnitt verzeichnete der Kanton 60 Neuinfektionen pro Tag. Die Inzidenz der Fälle hat in allen Regionen und in allen Altersgruppen zugenommen. Die Epidemie schreitet voran, während sich die Durchimpfungsrate verlangsamt. Gegenwärtig haben 55 Prozent der Walliser Bevölkerung mindestens eine Dosis des Impfstoffs erhalten und 47 Prozent haben zwei Dosen erhalten.

Auch die Zahl der Krankenhauseinweisungen hat stark zugenommen: Am 15. August wurden 22 Menschen ins Krankenhaus eingeliefert, eine Woche zuvor waren es noch sieben. Die Hospitalisierungsrate im Wallis ist heute höher als im Schweizer Durchschnitt. Die Situation auf der Intensivstation ist jedoch stabil, drei Patienten werden gerade intubiert.