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Schulbeginn 2021-2022 - Ein fast normaler Schulbeginn unter Einhaltung der Hygienevorschriften

10/08/2021 | Dienststelle für Unterrichtswesen | Dienststelle für Berufsbildung

Für die Walliser Schüler, Studierenden und Lernenden beginnt das neue Schuljahr ab Mitte August. Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) bereitet einen fast normalen Schulbeginn vor. Erleichterte und je nach Schulstufe differenzierte Schutzkonzepte ermöglichen den Schutz der Mitarbeitenden, Schüler, Studierenden und Lernenden und begünstigen in den Schulzentren einen normalen Schulalltag. Das Tragen von Masken wird für die Schüler der Orientierungsschulen nicht mehr obligatorisch sein. Die geimpften und/oder seit sechs Monaten genesenen Studierenden und Lernenden der allgemein- und berufsbildenden Sekundarstufe II sowie die Lehrpersonen aller Schulstufen sind ebenfalls von dieser Pflicht entbunden. Um die Folgen einer eventuellen Infektion mit dem Coronavirus zu mindern, ermuntert das DVB seine Mitarbeitenden, die Studierenden und die Lernenden über 16 Jahre, sich impfen zu lassen. Auf der Primarstufe wird eine neue Teststrategie umgesetzt und in den Walliser Orientierungsschulen sowie im ersten Jahr am Kollegium werden in den ersten sechs Wochen wiederholt Tests durchgeführt. Ferner werden die Massnahmen für Schüler, Studierende und Lernende mit besonderen Bedürfnissen ausgebaut, um sie in Schule und Ausbildung zu unterstützen und zu begleiten.

Das Schuljahr 2021-2022 beginnt ab dem 16. August 2021 mit der Wiederaufnahme des Unterrichts für die Oberwalliser Schüler und Studierenden. Für die Unterwalliser Schüler und Studierenden beginnt die Schule am 19. August 2021 und in der Woche vom 23. August 2021 für alle Walliser Lernenden. Der Schulbeginn zeichnet sich durch Präsenzunterricht gemäss normalem Stundenplan und unter Einhaltung von Schutzplänen aus. Die allgemeinen Schutzkonzepte, die im letzten Schuljahr zum Einsatz kamen, wie Händewaschen, Abstandsregeln oder Durchlüften der Klassenzimmer werden auf allen Schulstufen verlängert. Die Strategie und die Schutzpläne werden jedoch angepasst, um Quarantänen zu vermindern und die obligatorische Maskenpflicht für alle zu beenden.

Auf Primarstufe müssen die Schüler auch weiterhin die Schutzmassnahmen einhalten. Wie im Vorjahr wird die gesamte Klasse ab dem zweiten positiv getesteten Schüler getestet. Danach finden noch drei Tests statt und zwar nach 4, 11 und 18 Tagen. Dank dieser Massnahme kann verhindert werden, dass alle Kontaktschüler in Quarantäne müssen. Nur die positiv getesteten Schüler müssen in Isolation.

In den Walliser Orientierungsschulen finden ab Schulbeginn wiederholt Speicheltests statt. Die gleiche Regel gilt für die Schulklassen des ersten Jahrs am Kollegium, da die meisten Schüler jünger als 16 sind und somit nur erst wenige geimpft sind. Diese Tests sind nur geringfügig invasiv und werden wöchentlich in Schülergruppen, sogenannten Pools, durchgeführt. Dadurch fällt die Maskenpflicht und bei einem positiven Fall kann eine Quarantäne vermieden werden. Die Eltern erhalten die Details dieser Organisation so bald als möglich direkt von der Schuldirektion.

Die geimpften und/oder seit sechs Monaten genesenen Lehrpersonen aller Stufen sowie die Studierenden und Lernenden der Sekundarstufe II sind von Maskenpflicht und Quarantäne befreit. In den Schulen werden Stichproben gemacht. Es liegt jedoch in der Verantwortung jedes einzelnen, in der Schule die Regeln gemäss seinem Immunitätsstatus oder seiner persönlichen Wahl einzuhalten. Wer es möchte, darf auch weiterhin eine Maske tragen. Um die Folgen einer potenziellen Infektion mit dem Coronavirus zu mindern, werden die Lehrpersonen, Studierenden und Lernenden der allgemein- und berufsbildenden Sekundarstufe II ermuntert, sich impfen zu lassen.

Das Wallis ist sich der Auswirkungen dieser Pandemie auf den Schulalltag bewusst und wünscht sich eine Rückkehr zu einem möglichst normalen Schulumfeld. In diesem Sinne dürfen die Schüler, Studierenden und Lernenden erneut an kulturellen und sportlichen Aktivitäten teilnehmen. Letztere dürfen unter Einhaltung der sanitären Vorschriften der Sport- und Kultureinrichtungen stattfinden.

Alle Schüler waren von den Änderungen der Unterrichtsbedingungen und vom Druck der sanitären Massnahmen stark betroffen, vor allem aber die Schüler mit besonderen Bedürfnissen. Das DVB will diesen einen Ausbau der Unterstützungs- und Hilfemassnahmen anbieten und sieht die Eröffnung neuer Sonderschulklassen vor. Die digitale Bildung bleibt weiterhin eine Priorität der Walliser Schule. Die Verbesserung des Schulklimas und die Entwicklung transversaler Fähigkeiten vervollständigen die Schwerpunkte der Dienststelle für Unterrichtswesen.

Ein Schwerpunkt liegt auch bei der Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen mit Schwierigkeiten in der Berufsbildung. Die Taskforce Berufsbildung, die Jugendliche bei der Lehrstellensuche hilft, ist weiterhin aktiv. Die Übergangs-Plattform T1 setzt ihre Begleitung von jungen Lernenden mit Schwierigkeiten fort. Alle Lernenden, die sich an einer Berufsschule angemeldet, aber noch keinen Lehrmeister gefunden haben, erhalten die Möglichkeit einer Berufsvorbereitung mit Coaching. Darüber hinaus wurde zwischen der Dienststelle für Berufsbildung (DB), der Invalidenversicherung (IV) und dem Amt für Sonderschulwesen (AFS) als Ergänzung zum bestehenden Angebot eine Zusammenarbeit in Form einer Übergangsklasse «Passerelle Lehre» eingerichtet, um die Schüler mit besonderen Bedürfnissen bei ihrem Übergang in die Berufsbildung zu begleiten.

Dieser je nach Schulstufe differenzierte Ansatz und die Aktivierung neuer Unterstützungsmassnahmen ermöglichen einen Schulbeginn 2021 unter guten Voraussetzungen. Sehr wahrscheinlich werden die Schutzkonzepte im Laufe des Schuljahres je nach Entscheid der Behörden und der Entwicklung der sanitären Lage angepasst. Das wichtigste Ziel ist, den Erhalt eines qualitativ hochstehenden Unterrichts in einem sicheren Umfeld zu garantieren.

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