Medienmitteilung

Antrag auf Regulierung eines Wolfsrudels im Val d'Hérens

05/08/2021 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Die kantonale Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat heute beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Regulierung eines Rudels im Val d'Hérens eingereicht. Der Antrag konnte gestellt werden, nachdem Fotos die Anwesenheit von Jungtieren zeigten, was die Existenz eines Rudels in der Region bestätigt. Bis dahin hatte die DJFW formell ein Wolfspaar identifiziert, welches durch die Bundesgesetzgebung geschützt ist. Seit Beginn der Sömmerung wurden elf Schafe in einer geschützten Situation im Streifgebiet des Rudels getötet. Damit sind die Voraussetzungen für ein Regulierungsgesuch gemäss der revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd erfüllt. Wird der Antrag auf Regulierung vom Bund genehmigt, kann der für das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) zuständige Staatsrat den Abschuss zur Regulierung anordnen.

Am 5. August 2021 hat die kantonale Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Regulierung eines Rudels im Val d'Hérens eingereicht. In der Region wurden in den letzten vier Monaten elf Schafe in einer geschützten Situation getötet.

Bis dahin war nur ein einzelnes Wolfspaar formell von der DJFW identifiziert worden. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses waren also nicht erfüllt, da die Paare durch das Bundesgesetz geschützt sind. Inzwischen haben Fotos die Anwesenheit von Wolfsjungen gezeigt, die vor kurzem aus ihren Höhlen gekommen sind. Gemäss Artikel 4bis der revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd, die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurde beim BAFU ein entsprechendes Gesuch zur Regulierung eingereicht.

Zur Erinnerung: Wenn die Anwesenheit eines Rudels bestätigt ist, ist vorgängig die Zustimmung des BAFU erforderlich, damit der Kanton eine Regulierung anordnen kann, während der Abschuss eines einzelnen Wolfs in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Wird der Antrag auf Regulierung vom Bund genehmigt, kann der für das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) zuständige Staatsrat den Abschuss zur Regulierung anordnen. In diesem Fall hat die Wildhut der DJFW bis zum 31. März 2022 Zeit, Jungtiere zu erlegen, wobei die Anzahl der geschossenen Tiere die Hälfte der in dem betreffenden Jahr geborenen Jungtiere nicht überschreiten darf.