Medienmitteilung

Wolf im Goms erlegt

03/08/2021 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Die kantonale Wildhut hat am 3. August 2021 auf Grundlage einer von Staatsrat Frédéric Favre erteilten Abschussbewilligung im Goms einen Wolf erlegt. Der Abschuss wurde innerhalb des genehmigten Perimeters getätigt.

Am 3. August 2021 wurde im Goms ein Wolf von der Wildhut erlegt, nachdem der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, Frédéric Favre, eine Abschussbewilligung erteilt hatte. Diese Bewilligung wurde am 23. Juli 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Abschuss wurde innerhalb des genehmigten Perimeters getätigt.

Seit Beginn der Alpsaison ereignen sich regelmässig Wolfsangriffe auf Schafherden. Bis zum 16. Juli 2021 wurden im Goms mehr als 10 Schafe auf Alpen in einer geschützten Situation oder in einem nicht zumutbar schützbaren Gebiet getötet. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gemäss der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd (JSG) waren somit erfüllt. In Übereinstimmung mit dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier sofort zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern überstellt.

Seit 2006 hat die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) bei 11 erteilten Abschussbewilligungen 5 einzelne Wölfe erlegt.