Medienmitteilung

Verwaltungskommissionen - Staatsrat strebt einen Frauenanteil von mindestens 36 Prozent an

26/07/2021 | Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie

In der Legislaturperiode 2022-2025 will der Staatsrat den Platz der Frauen in den Verwaltungskommissionen festigen. In der letzten Periode wurde erstmals die Grenze von einem Drittel überschritten. Nun hat sich der Staatsrat zum Ziel gesetzt, in den Kommissionen einen durchschnittlichen Frauenanteil von mindestens 36 Prozent zu erreichen. Die grosse Herausforderung besteht darin, die soziale Vielfalt zu widerspiegeln und Personen mit unterschiedlichen Erfahrungen für die Kommissionen zu gewinnen.

Die Verwaltungskommissionen

Die Verwaltungskommissionen sind in der Gesetzgebung verankert und sollen den Staatsrat in spezifischen Bereichen bei seiner Entscheidfällung beraten und unterstützen. Diese Kommissionen werden jeweils nach den kantonalen Wahlen für eine vierjährige Verwaltungsperiode erneuert. 2018 waren die Frauen am stärksten in den Kommissionen mit Bezug zum Sozialwesen (45.8 %), Gesundheitswesen (38.4 %) sowie Erziehungs- und Bildungswesen (35 %) vertreten. In den Kommissionen zu den Themen Landwirtschaft (14 %), öffentliche Sicherheit (16 %) sowie Umwelt und Bauwesen (22 %) blieben sie hingegen weiterhin stark untervertreten. Dazwischen zeichnete sich ein steigender Frauenanteil in den Kommissionen mit Bezug zu Kultur, Kunst und Sport (31.9 %), Arbeit und Beschäftigung (29.4 %), Finanzen (29 %) sowie Jagd und Fischerei (34.7 %) ab. Der Frauenanteil in den Kommissionen steigt seit 1993 kontinuierlich an und nimmt seit 2011 deutlich zu.

Neues Ziel – gleiche Strategie

Der Staatsrat bekräftigt seine Absicht, für die Verwaltungsperiode 2022-2025 den Frauenanteil in den Verwaltungskommissionen zu erhöhen. Er strebt einen minimalen Frauenanteil von durchschnittlich 36 Prozent an. Dies soll ein ausgeglichenes Abbild der Gesellschaft ermöglichen und unterschiedliche Erfahrungsfelder in die Kommissionen einbringen.

Die 2011 eingeführte sowie 2014 und 2017 erneuerte Strategie hat ihre Effizienz erwiesen und bleibt daher unverändert: Die Dienststellen der Kantonsverwaltung werden aufgefordert, aktiv nach Frauen für diese Ämter zu suchen. Für jedes neu zu besetzende Amt ist die Vormeinung des Kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie (KAGF) einzuholen. Diese Vormeinung stützt sich auf den prozentualen Frauenanteil, die unternommenen Schritte zum Finden von Frauen und die Begründungen im Falle eines zu tiefen Frauenanteils. Parallel dazu kann das KAGF den Dienststellen potenzielle weibliche Kandidatinnen vorschlagen, was in den meisten betroffenen Bereichen möglich ist.

Frauen, die an einem Verwaltungskommissionsmandat interessiert sind, können sich unter www.gleichstellung-vs.ch/kommissionenanmeldung eintragen.