Medienmitteilung

Bewilligungen für EU-Bürger - Umstellung auf das Kreditkartenformat

30/06/2021 | Dienststelle für Bevölkerung und Migration

Ab Juli werden im Wallis die Ausweise für EU-Bürger, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen, auf Kreditkartenformat umgestellt. Dieses neue Format wird schrittweise auf nationaler Ebene eingeführt. Um diese Änderung vorzunehmen, muss das Foto und die Unterschrift beim Passbüro in Sitten erfasst werden. Das Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels bleibt unverändert und die aktuellen Aufenthaltstitel bleiben bis zum Ablauf gültig.

Seit November 2019 sieht ein Bundesprojekt einen schrittweisen Übergang vom Papier- zum Kreditkartenformat für Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen bei Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) vor. Demnach müssen alle Kantone diesen Übergang bis zum 1. November 2021 vollzogen haben.
Im Wallis findet die erste Etappe am 5. Juli statt, wenn die Dokumente im neuen Format für die Bewilligungen C, Ci und G ausgestellt werden. Ab dem 16. August sind auch die B-Bewilligungen betroffen, gefolgt von den L-Bewilligungen ab dem 1. September. Dieses Dokument wird für Staatsangehörige eines EU/EFTA-Mitgliedstaates mit einem Aufenthaltstitel oder einer Niederlassungsbewilligung im Wallis ausgestellt. Auch wird es Staatsangehörigen von Drittstaaten erteilt, die im Besitz einer Grenzgängerbewilligung sind (Ausländerkategorie G) sowie erwerbstätigen Ehegatten oder Kindern von Mitgliedern ausländischer Vertretungen oder internationaler Organisationen (Ausländerkategorie Ci). Das Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels bleibt unverändert und die aktuellen Aufenthaltstitel bleiben bis zum Ablauf gültig.

Im Gegensatz zu den Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die seit 2011 im Kreditkartenformat ausgestellt werden, enthalten diese neuen Bewilligungen weder einen Chip noch Fingerabdrücke. Die Daten sind identisch mit denen, die derzeit im Ausweis enthalten sind, jedoch sind das Foto und die Unterschrift in die Karte integriert.

Eine wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung für den Inhaber, sich für das Foto und die Unterschrift zur Ausweisstelle zu begeben. Die betroffenen Personen werden eine entsprechende Aufforderung erhalten. Derzeit ist nur das Passbüro in Sitten in der Lage, diese Elemente zu erfassen. In naher Zukunft werden auch zwei weitere Zentren diese Möglichkeit bieten, eines in Visp ab Mitte August und ein weiteres im Unterwallis im nächsten Jahr.