Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Fünfter Öffnungsschritt

23/06/2021 | Staatsrat

Der Bundesrat hat einen weiteren wichtigen Schritt zur Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Ab dem 26. Juni 2021 werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen. Was Grossveranstaltungen angeht, können diese mit dem COVID-Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Der Staat Wallis nimmt die vom Bundesrat beschlossenen neuen Öffnungsschritte, die weitgehend mit seiner Stellungnahme im Rahmen der eidgenössischen Konsultation übereinstimmen, zur Kenntnis. Er bedauert jedoch, dass die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Zusammenkünften nicht gelockert wurde.

In Anbetracht der verbesserten epidemiologischen Situation und der Fortschritte bei der Impfung der Bevölkerung hat der Bundesrat beschlossen, einen weiteren wichtigen Öffnungsschritt vorzunehmen. Ab dem 26. Juni 2021 ist das Tragen einer Maske in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen und Restaurants nicht mehr erforderlich. Auf der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben. Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt.

Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazität voll ausnutzen. Aquaparks können wieder öffnen.

In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird.

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten ab Samstag, 26. Juni 2021 keine Beschränkungen mehr. Es können also neu wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden. Für Veranstaltungen, für die kein COVID-Zertifikat erforderlich ist, gelten weiterhin eine Reihe von Einschränkungen:

  • Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen.
  • Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.
  • Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen.
  • Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
  • Draussen gilt: keine Maskenpflicht.
  • Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.

Neben den gesundheitlichen Auswirkungen bietet die Impfung auch Vorteile im Bereich der Veranstaltungen, weshalb der Staat Wallis die Bevölkerung dazu ermutigt, sich impfen zu lassen.
Das Verbot für Messen mit weniger als 1000 Personen in Innenräumen wird aufgehoben. Zudem wird auch bei Messen auf Kapazitätsvorgaben verzichtet, unabhängig von der Besucherzahl oder von der Beschränkung auf Personen mit Covid-Zertifikat. Für Messen ohne Zertifikat gilt Maskenpflicht in Innenräumen und Konsumation nur im Restaurantbereich.

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Der Staat Wallis nimmt diese Lockerungen zur Kenntnis, die der Bevölkerung und den verschiedenen wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Akteuren zu Beginn der Sommersaison neue Perspektiven bieten. Im Rahmen des Konsultationsprozesses hat der Staatsrat den Wunsch geäussert, dass alle Beschränkungen für Veranstaltungen mit einem COVID-Zertifikat aufgehoben werden, wenn die epidemiologische Situation dies zulässt. Ausserdem hatte er den Bundesrat aufgefordert, die Pflicht für Betriebe, ihre Mitarbeiter zur Aufhebung der Homeoffice-Pflicht regelmässig zu testen, abzuschaffen. Der Kanton hatte auch festgestellt, dass die Regeln zur Kapazitätsbeschränkung (4 m2 für Personen mit Maske und 10 m2 für Personen ohne Maske) bei Proben von Musikvereinen nur schwer anwendbar sind. Er nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Massnahmen in diesen Bereichen gelockert hat. Er bedauert aber, dass die Beschränkung für private Zusammenkünfte (30 Personen in privaten Räumlichkeiten und 50 Personen draussen) nicht gelockert wurde.