Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Richtlinien für Schutzschirme

18/06/2021 | Staatsrat

Der Staatsrat hat Richtlinien für Schutzschirme festgelegt für Grossveranstaltungen und grosse Fachmessen. Jede Dienststelle ist in ihrem jeweiligen Bereich (Kantonales Sportamt, Dienststelle für Kultur, Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation) zuständig für die Prüfung der Gesuche um Beteiligungsgarantie und um Beteiligung an den ungedeckten Kosten bei Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung auf behördliche Anordnung aufgrund der Covid-19-Epidemie. Jede Veranstaltung von überkantonaler Bedeutung mit mindestens 1000 Teilnehmern pro Tag kann diese Schutzschirme beantragen.

Grossveranstaltungen und grosse Fachmessen können bei Absage oder Verschiebung auf behördliche Anordnung wegen der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie von einem Beitrag des Bundes und der Kantone an ihre ungedeckten Kosten profitieren (Schutzschirme). Um die Umsetzung des Bundesrechts und der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe zu gewährleisten, hat der Staatsrat die entsprechenden Richtlinien festgelegt.

Die Regierung hat beschlossen, dass eine Veranstaltung, um in den Genuss eines Schutzschirms zu kommen, von überkantonaler Bedeutung sein muss. Das heisst, sie muss mindestens 1000 Teilnehmer pro Tag haben, zwischen dem 1. Juli und dem 30. April 2022 im Wallis stattfinden und die Zusage der Gemeinde erhalten haben, dass 10 Prozent der nicht vom Kanton gedeckten Kosten übernommen werden. Um der Grösse der Gemeinde Rechnung zu tragen, wurde ein Maximum von 10 Franken pro Einwohner festgelegt.

Der Staatsrat hat auch die Behörden bestimmt, die für die Entscheide über Gesuche um vorgängige Beteiligungsgarantien und um Beteiligung an den ungedeckten Kosten, im Falle einer Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung auf Anordnung der Behörden aufgrund der Covid-19-Epidemie, zuständig sind. Für Sportveranstaltungen müssen sich die Organisatoren an das Kantonale Sportamt (KSA), für kulturelle Veranstaltungen an die Dienststelle für Kultur (DK) und für wirtschaftliche Veranstaltungen an die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) wenden. Die formellen Entscheide über jede Art von Gesuchen werden vom Staatsrat getroffen.

Formulare für die Gesuche um eine Beteiligungsgarantie und um Entschädigungen sind unter https://www.vs.ch/web/coronavirus verfügbar.