Medienmitteilung

Patrouille des Glaciers - Bericht des kantonalen Finanzinspektorats über den Verein zur Unterstützung und Förderung der Patrouille des Glaciers

17/06/2021 | Staatsrat

Der Staat Wallis hat den Bericht des kantonalen Finanzinspektorats (FI) bezüglich des Vereins zur Unterstützung und Förderung der Patrouille des Glaciers (Association de soutien, de gestion et de promotion de la Patrouille des Glaciers ASPdG) zur Kenntnis genommen. Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass keine strafbaren Handlungen festgestellt wurden. Nach Angaben des FI richtet sich die Vergütung der Mitglieder des Vorstands nach dem Vergütungs- und Spesenreglement des Vereins und den Arbeitsverträgen. Das Finanzinspektorat stellt jedoch potenzielle Interessenkonflikte und einen Mangel an Sensibilität in Bezug auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder fest. In Anbetracht der guten finanziellen Gesundheit des ASPdG und seiner Organisation ist das Finanzinspektorat der Meinung, dass die finanzielle Unterstützung durch Kanton reduziert werden sollte. Der Staat Wallis wird diesen Punkt analysieren und im Hinblick auf zukünftige Ausgaben der Patrouille des Glaciers (PdG) entsprechende Massnahmen ergreifen. Der Staatsrat hat auch schon auf eine Vertretung im ASPdG verzichtet.

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat das kantonale Finanzinspektorat (FI) beauftragt, die Verwendung der öffentlichen Gelder, die dem Verein zur Unterstützung und Förderung der Patrouille des Glaciers (ASPdG) gewährt wurden, im Hinblick auf die Erwartungen an einen vom Kanton subventionierten Verband zu analysieren. Der Prüfungsumfang konzentrierte sich insbesondere auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder (comité directeur – CD) des ASPdG, des Vertreters des Staats Wallis und seiner Familienangehörigen.

Das Finanzinspektorat stellt in seinem Bericht fest, dass die Funktionsweise des ASPdG nicht mit einer Veranstaltung gleicher Grösse verglichen werden kann, da ein grosser Teil der operativen Aufgaben von den Vorstandsmitgliedern ausgeführt wird. In anderen Organisationen wird die operative Arbeit von einem Direktor in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Unternehmens oder sogar durch Mandate, die an Dritte vergeben werden, durchgeführt. In dieser Organisation wurden spezifische Arbeitsverträge für bestimmte Aufgaben zwischen des ASPdG und Vorstandsmitgliedern (Buchhaltung, Marketing) abgeschlossen. Das Finanzinspektorat weist daher darauf hin, dass mögliche Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können, auch wenn die Verträge in Übereinstimmung mit der Spesen- und Vergütungsordnung des Vereins abgeschlossen wurden. Ausserdem ist die derzeitige Organisation nach Einschätzung des Finanzinspektorats sehr fragil, da das Know-how auf wenige Personen konzentriert ist.

Das Finanzinspektorat gibt an, dass die Vergütung des Vorstands auf der Grundlage der Spesen- und Vergütungsordnung des Vereins und der Arbeitsverträge erfolgt.

Generell kommt das Finanzinspektorat zum Schluss, dass die Vergütung des ASPdG-Vorstands für eine Nebentätigkeit das Niveau übersteigt, das man in einem Verein erwarten würde. Ohne die wichtige Arbeit des Vorstands in Frage zu stellen, ist das Finanzinspektorat der Meinung, dass dieser in Bezug auf seine Vergütung einen Mangel an Sensibilität gezeigt hat. Das DSIS stellt fest, dass keine Straftaten festgestellt wurden.

Das Finanzinspektorat stellt ausserdem fest, dass mit der aktuellen Organisation das Eigenkapital des ASPdG von 90'000 Franken Ende 2008 auf 2,3 Millionen Franken Ende 2018 unter Berücksichtigung der langfristigen Rückstellungen gestiegen ist. Demnach gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Betriebskosten bei einer anderen Organisationsform (Geschäftsführer, eigene Mitarbeiter, Fremdmandate) niedriger gewesen wären und das Eigenkapital weiter hätte erhöht werden können.

Die finanzielle Unterstützung des Kantons Wallis (einschliesslich des Sportfonds) für die letzten drei Ausgaben der PdG an den ASPdG belief sich auf rund 900’000 Franken. Die Loterie Romande hat dem ASPdG für die Ausgaben 2016, 2018 und 2020 930'000 Franken bezahlt. In Anbetracht der finanziellen Situation des ASPdG und seiner Organisation ist das Finanzinspektorat der Meinung, dass die finanzielle Unterstützung des Kantons reduziert werden sollte. Der Staat Wallis wird diesen Punkt analysieren und entsprechende Massnahmen im Hinblick auf zukünftige PdG-Ausgaben ergreifen.

Hinsichtlich der Vergütung des Vertreters des Kantons im Vorstand stellt das Finanzinspektorat fest, dass die vorgenommene Retrozession nicht den Regelungen in der vom Staat Wallis genehmigten Verpflichtungserklärung entspricht. Dies obwohl die Art und Weise, wie diese Retrozession vorgenommen wurde, mit dem damaligen Departementsvorsteher abgestimmt war. Der Vertreter des Kantons Wallis wurde erstmals 2018 für seine Funktion als Generalsekretär teilweise entschädigt. Ein Antrag für diese Nebentätigkeit wurde jedoch nicht formell gestellt, obwohl das Finanzinspektorat nachweisen konnte, dass diese Tätigkeit seinen Vorgesetzten bekannt war.

Darüber hinaus ist das Finanzinspektorat der Ansicht, dass - selbst wenn die PdG Teil der grossen Sportveranstaltungen ist, die im Wallis stattfinden - dies kein Argument ist für eine Vertretung des Kantons Wallis im Vorstand des ASPdG. Obwohl der Vertreter des Kantons sich bei Entscheiden, die den ASPdG betreffen, enthält, ist sein Mandat im Vorstand nicht mit seiner Funktion als Chef des kantonalen Sportamts sowie als Präsident der kantonalen Sportfonds-Kommission vereinbar. Aus diesem Grund ist das Finanzinspektorat der Meinung, dass der Kanton Wallis keinen Vertreter im Vorstand haben sollte. Der Staatsrat schliesst sich dieser Auffassung an und hat bereits seit dem 31. Mai 2021 auf eine Vertretung im ASPdG verzichtet. Die betreffende Person hat auch privat am 1. Juni den Vorstand des ASPdG verlassen.

Gleichzeitig setzt der Vorsteher des DSIS seine Gespräche mit den Partnern (VBS und ASPdG) fort, um eine langfristige Lösung für den Fortbestand der Patrouille des Glaciers zu finden.